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25.09.2018

Kleine Anfrage zur Brückenteilzeit

Am kommenden Freitag berät der Bundestag in erster Lesung eine Reform des Teilzeitrechts. Denn die Bundesregierung will per Gesetz eine Brückenteilzeit schaffen. In einer kleinen Anfrage habe ich versucht, herauszubekommen, warum das Gesetz so starr geraten ist und so viele Hürden hat. Denn so können viel zu wenige Frauen von der Brückenteilzeit profitieren.  

80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren im Jahr 2015 Frauen und durch Teilzeitarbeit landen Frauen viel zu oft in der Teilzeitfalle. Denn „einmal Teilzeit“ heißt für viele Frauen „immer Teilzeit“. Wir Grünen fordern daher seit Jahren ein Rückkehrrecht zum Vollzeitjob. Die Bundesregierung schafft jetzt per Gesetz eine Brückenteilzeit. Damit soll es möglich werden, von vornherein befristet in Teilzeit zu gehen und nach getaner Teilzeit wieder Vollzeit zu arbeiten.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass damit endlich etwas passiert bei der Teilzeit. Doch leider wird es vielen Frauen nur wenig nützen. Denn die Brückenteilzeit ist viel zu starr. Beantragt werden darf sie für ein Jahr bis maximal 5 Jahre. Weniger geht nicht, mehr auch nicht. Und zwischendurch die Brückenteilzeit verändern, ist gesetzlich nicht vorgesehen.  Die Bundesregierung begründet diese starren Regelungen in ihrer Antwort auf meine Anfrage mit Planungssicherheit für beide Seiten.

Doch bei der Brückenteilzeit kann es nicht allein um Planungssicherheit gehen. Die Beschäftigten brauchen vor allem Zeitsouveränität. Das Leben ist eben nicht immer im Voraus planbar. Und das verkennt die Bundesregierung mit diesen starren Regelungen völlig. Außerdem erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort: Beschäftigte hätten ja das Recht auf Erörterung ihrer Arbeitszeitwünsche und der Lage ihrer Arbeitszeit. Dieses Recht auf Erörterung ist nett gemeint, aber harmlos. Nach dem Motto: ‚Schön das wir mal geredet haben‘, wird es völlig wirkungslos bleiben.

Außerdem verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass Arbeitgeber und Beschäftigte ja jederzeit frei aushandeln könnten, wie sie die Teilzeit ausgestalten wollen. Wenn die Bundesregierung tatsächlich dieser Ansicht ist, dann frage ich mich: Wofür brauchen wir dann ein Gesetz, wenn die frei ausgehandelte Brückenteilzeit heute schon möglich ist? Nein – freiwillig geht das nicht und deshalb brauchen wir nicht starre sondern flexible Regeln. Sonst funktioniert die Brückenteilzeit gerade für Frauen nicht.

Aus betrieblichen Gründen kann außerdem der Wunsch nach Brückenteilzeit abgelehnt werden. Die Bundesregierung hat sich explizit für „betriebliche“ und nicht für „dringende betriebliche“ Gründe entschieden. Sie argumentiert mit der Systematik des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Doch diese Systematik spielt an anderer Stelle gar keine Rolle. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz sind Unternehmen mit 15 Beschäftigten von dem Recht auf Teilzeit ausgenommen. Bei der Brückenteilzeit erhöht sich der Schwellenwert im gleichen Gesetz auf 45 Beschäftigte. Hinzu kommt noch eine Zumutbarkeitsregelung für Arbeitgeber_innen mit bis zu 200 Beschäftigten. Die schreibt fest, dass nur eine ganz bestimmte Anzahl von Beschäftigten (eine von 15) in die Brückenteilzeit gehen darf.

Die Arbeitgeber_innen werden hier mit Samthandschuhen angefasst und in Watte gepackt. Mithilfe betrieblicher Gründe ist es sehr einfach, den Wunsch nach Brückenteilzeit abzulehnen. Schwellenwert und Zumutbarkeitsgrenze sind weitere Hürden. Wer es ernst meint mit einer befristeten Teilzeit, der muss auch für erfolgversprechende Regelungen sorgen. Dafür ist dieses Gesetz ist aber viel zu eng ausgestaltet.

KA Brückenteilzeit