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19.01.2024

Verschärfte Sanktionen im Bürgergeld sind nicht akzeptabel

Im Haushaltsausschuss hat es in der gestrigen Bereinigungssitzung eine Einigung gegeben. Ein Teil der Ausgaben soll künftig beim Bürgergeld eingespart werden, indem Menschen der Regelsatz komplett gestrichen werden kann, wenn sie zum zweiten Mal eine Arbeit ablehnen. Ich lehne diese Entscheidung entschieden ab.

„Hundertprozentige Leistungskürzungen bei Menschen, die kein anderes Einkommen haben und vom Bürgergeld, also vom Existenzminimum leben, sind ein schwerwiegender Eingriff. Auch wenn davon nur sehr wenige Menschen betroffen sein werden, ist allein die Androhung stigmatisierend und setzt alle anderen erwerbslosen Menschen unter Druck, prekäre und unpassende Beschäftigung anzunehmen. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Dennoch ist es gut, dass wir Grüne in den Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf Änderungen durchsetzen konnten. So ist eine komplette Leistungskürzung erst dann möglich, wenn es bereits vorher eine Sanktion aufgrund einer Pflichtverletzung gegeben hat. Ohne grüne Intervention hätte der Kabinettsentwurf eine Totalsanktion bereits nach der ersten Pflichtverletzung erlaubt. Außerdem haben wir erreicht, dass die Regelung auf zwei Jahre befristet ist.

All das ist wichtig, ändert aber nichts daran, dass ich das Gesetz inhaltlich ablehne und starke Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit habe. Es ist unnötigerweise eine Reaktion auf die unsägliche Debatte der letzten Monate, die erwerbslose Menschen unter den Generalverdacht der Faulheit und Verweigerung stellt. Dabei sind all die Vorwürfe nach empirischer Prüfung nicht haltbar – Sanktionen betreffen nicht einmal ein Prozent der Leistungsbeziehenden. Die meisten Menschen im Bürgergeld wollen arbeiten, haben aber niedrige Qualifikationen, sind krank oder betreuen Angehörige. Hier braucht es individuelle Lösungen – so wie es im Bürgergeld auch angelegt ist – und keine pauschalen Drohungen.“

PM Komplettsanktionen im Bürgergeld sind nicht akzeptabel