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06.10.2010

Mindestlohn für Weiterbildungsbranche hätte Pädagogen zweiter Klasse verhindert

In einer Pressemitteilung kritisierte Beate Müller-Gemmeke die endgültige Ablehnung des Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche durch Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Der Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche wäre überfällig gewesen, denn dort herrschen kaum übersehbare und gravierende Missstände. Stattdessen setzt die Ministerin auf Billiglöhne und wirft ihre eigene Überzeugung über Bord. Noch vor wenigen Tagen hatte sie sich für Mindestlöhne ausgesprochen.

Von der Leyen kann die Ablehnung des Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche nicht mit einem mangelnden öffentlichen Interesse begründen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Weiterbildungskurse für Erwerbslose geben, selbst zum Arbeitsamt gehen und ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Denn genau für diesen Personenkreis hätte der Mindestlohn gegolten, den die Ministerin abgelehnt hat.

Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, ihrer Pflicht gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten der Weiterbildungsbranche vor Lohndumping geschützt sind und sich nicht wie Pädagogen zweiter Klasse fühlen müssen. Die Integration in den Arbeitsmarkt und die Qualifizierung von Erwerbslosen geben ernsthaft in den Mittelpunkt der Politik. Deswegen sind gerade die Missstände in der Weiterbildungsbranche von öffentlichem Interesse.

Die Ministerin urteilt im Namen der Mehrheit der Bevölkerung und übersieht dabei, dass Mindestlöhne von einer deutlichen Mehrzahl der Bevölkerung befürwortet werden. Vermutlich hat von der Leyen dem Druck der FDP nachgegeben und dabei ihre Überzeugung über Bord geworfen. Denn vor wenigen Tagen hatte sie sich in einer Talkshow noch für Mindestlöhne ausgesprochen und deren Notwendigkeit betont.