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26.09.2022

Öffentliche Anhörung zum Kurzarbeitergeld

Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir als Regierungskoalition rechtzeitig den Zugang und die Leistungen beim Kurzarbeitergeld verbessern. Damit schützen wir die Beschäftigten und Unternehmen, falls sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Energiekrise verschlechtert. Die geladenen Expert:innen bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss Arbeit & Soziales bestätigten einhellig, dass wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Das hat uns auch unsere Sachverständige von der Gewerkschaft NGG bescheinigt.

Noch haben wir keinen Einbruch der Konjunktur. Das kann sich aber vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise, aber auch von beeinträchtigten Lieferketten und eventuell auch Corona ändern. Die Sachverständigen waren sich bei der Anhörung einig, dass es gut ist, dass wir als Regierungsfraktionen jetzt gesetzgeberisch vorsorgen, indem wir Verordnungsermächtigungen auf den Weg bringen, damit die Bundesregierung – wenn notwendig – schnell reagieren kann und dann den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, die maximale Bezugsdauer verlängern und Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessern kann. Das Kurzarbeitergeld ist damit – wieder einmal – ein wichtiges Kriseninstrument, mit dem wir die Beschäftigten und Unternehmen in schwierigen Zeiten schützen können.

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