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06.07.2023

Persönliche Erklärung zur Suizidbeihilfe

Nach einer sehr intensiven Debatte über die Neuregelung der Sterbehilfe hat der Antrag, den ich unterstützt habe, leider knapp keine Mehrheit bekommen – der andere Antrag aber auch nicht. Es muss jetzt verhandelt werden. Das ist wichtig, weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Suizidassistenz in keiner Weise reguliert ist. Gut war, dass wir mit sehr breiter Mehrheit einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention beschlossen haben. Denn wenn es um Sterbehilfe geht, dann geht es zuallererst um Unterstützung, Hilfe und Beratung für Menschen in Lebenskrisen.

Suizidbeihilfe ist aktuell legal und nicht reguliert und das ist für mich ein nicht tragbarer Zustand. Ich habe deshalb den Gruppenantrag der Abgeordneten rund um meine grüne Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther als Mitantragstellerin unterstützt, denn er ermöglicht den assistierten Suizid, fördert ihn aber nicht. Der Gesetzentwurf hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht und doch möchte ich mit einer persönlichen Erklärung begründen, warum ich den Gruppenantrag unterstützt habe.

In der Regel steht nicht der Wunsch nach dem Tod im Mittelpunkt, sondern die Menschen ertragen ihre Lebenssituation nicht mehr. Häufig geht es um inneren und äußeren Druck, um psychische Erkrankungen, vielfach solche mit Depressionen. Unsere Gesellschaft darf aber nicht so schwach sein, dass sie alten, kranken oder behinderten Menschen am Ende des Lebens oder Menschen in aktuellen Lebenskrisen nicht gerecht werden kann. Deshalb wäre für mich die organisierte Sterbehilfe eine politisch zutiefst deprimierende Antwort auf die berechtigten Sorgen und Ängste der Menschen. Und doch wird es immer Ausnahmesituationen geben, in denen sich unheilbar Erkrankte für die Selbsttötung entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist es zu rechtfertigen, dass der assistierte Suizid unter strengen Bedingungen straffrei bleiben kann. Dafür müssen aber die klaren Grenzen eines abgestuften und ausgewogenen Schutzkonzepts sichergestellt sein. Hilfe, Unterstützung und Suizidprävention müssen immer an erster Stelle stehen. Denn bei diesem Thema geht es um die Würde des Menschen am Ende des Lebens.