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20.05.2010

Pflege-Mindestlohn: Befristung nicht nachvollziehbar

In einer Pressemitteilung hat Beate Müller-Gemmeke die Befristung des Mindestlohns in der Pflege kritisiert. Die Befristung ist ihrer Meinung nach nicht nachvollziehbar, da der mühsam erreichte Kompromiss 2014 wieder aufgegeben wird. Also muss die Politik dafür sorgen, dass vor dem Auslaufen der Mindestlohn-Regelung eine Nachfolgeregelung gefunden wird, mit der die Lohnuntergrenze in der Pflege weiter angehoben wird.

Wir begrüßen, dass Herr Brüderle seine ideologische Blockade gegen den Pflege- Mindestlohn aufgegeben hat. Allerdings ist der Kompromiss zwischen Frau von der Leyen und ihm mit Vorsicht zu genießen. Die Befristung des Pflege-Mindestlohns bis Ende 2014 ist besser als nichts, aber dennoch nicht nachvollziehbar. Auch 2014 wird sich an der zwingenden Notwendigkeit eines Mindestlohns nichts geändert haben. Die Mindestlöhne werden auch dann nötig sein, um das Arbeitsfeld Pflege attraktiver zu machen.

Zum Glück konnte wenigstens das Schlimmste verhindert und die von Brüderle geforderte Befristung bis Ende 2011 abgewendet werden. Damit hätten die von den Verhandlungspartnern vereinbarten Stufenerhöhungen des Mindestlohns nicht vollzogen werden können. Dies ist mit dem jetzigen Kompromiss aber gesichert.

Es ist somit an der nächsten Bundesregierung, den Pflege-Mindestlohn auch über das Jahr 2014 hinaus zu sichern – und zwar ohne Befristung. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die äußerst harte Arbeit in der Pflege fairer entlohnt wird.

Nebulös bleibt zudem, was die Koalition mit der für 2011 vereinbarten Überprüfung aller Mindestlöhne im Schilde führt. Es ist offensichtlich, dass sich Union und FDP alle Türen offen lassen wollen, die bereits vereinbarten Mindestlöhne wieder zu kippen.