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31.08.2010

Tariftreue: Bundesregierung steht in der Pflicht

In eine Pressmitteilung begrüßte Beate Müller-Gemmeke, dass die Bundesländer wieder vermehrt auf Tariftreue-Regelungen setzen, um dem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne einen Riegel vor zu schieben. Wenn es keine branchenspezifischen Mindestlöhne und keine allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gibt, müssen die öffentlichen Auftraggeber nämlich in der Regel dem billigsten Bieter den Zuschlag geben. Auch dann, wenn er seine Beschäftigten sehr schlecht bezahlt. Damit muss Schluss sein. Im Gegensatz zu einigen Bundesländern hat dies die Bundesregierung aber leider noch nicht begriffen.

Wir begrüßen, dass immer mehr Bundesländer Tariftreuegesetze verabschieden und die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Kriterien koppeln. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ohne derartige Tariftreue-Vorschriften erhalten im Wettbewerb um öffentliche Aufträge immer die Unternehmen den Zuschlag, die die schlechtesten Löhne zahlen. Das ist nicht nur für die Beschäftigten sondern auch für den Fiskus und die Sozialversicherungen auf Dauer ein Problem.

Die Bundesregierung muss mehr Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Weg bringen und mehr Tarifverträge allgemeinverbindlich erklären. Nur so erhalten die Bundesländer und Kommunen Rechtssicherheit und können die Erosion des Tarifvertragssystem durch die Vergabe öffentlicher Aufträge stoppen.

Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Beschäftigten vor Lohndumping zu schützen und die Bundesländer in ihren Bemühungen um faire Löhne zu unterstützen.