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30.06.2023

Zweiter Schritt beim Bürgergeld bringt spürbare Verbesserungen

Zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2023 erklären Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Stephanie Aeffner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Der zweite Teil der Bürgergeld-Reform wird für viele Menschen spürbare Verbesserungen bei Qualifizierung und Beratung im Jobcenter bringen. Die starre und unverständliche Eingliederungsvereinbarung ist Geschichte. Stattdessen wird der Kooperationsplan zur neuen Grundlage der Zusammenarbeit. Künftig wird also gemeinsam und ohne unnötige Sanktionsandrohung entschieden, welcher Weg eingeschlagen werden soll. Viele Jobcenter setzen dieses kooperative Verfahren bereits um – jetzt wird es aber verbindlich, denn Beratung kann nur auf Augenhöhe funktionieren.

Neu ist auch die Möglichkeit eines intensiven Coachings. Es ist freiwillig und kann ganz individuell an die Bedürfnisse und Problemlagen der Menschen angepasst werden. Genau so funktioniert Unterstützung. Für alle, die sich fortbilden und qualifizieren wollen, gibt es nicht nur mehr Möglichkeiten, sondern zusätzlich auch den Bürgergeldbonus und das Weiterbildungsgeld. Das schafft mehr finanzielle Spielräume, um eine Qualifizierung erfolgreich anzugehen.

Stephanie Aeffner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ab dem 1. Juli können alle Erwerbstätigen in der Grundsicherung mehr von ihrem Verdienst behalten. Besonders profitieren werden Unter-25-Jährige, die z. B. eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Die Reformen sorgen für stärkere Arbeitsanreize. Aber für Menschen, die arbeiten und wenig verdienen, bedeutet es vor allem ein großes Stück mehr Gerechtigkeit. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die in Armut aufgewachsen sind. Wir erleichtern ihnen jetzt den Start ins Erwachsenen- und Berufsleben.

Wer ein Darlehen vom Jobcenter benötigt, um einen lebenswichtigen Zusatzbedarf zu finanzieren, der muss dieses Darlehen ab jetzt nur noch mit fünf statt zehn Prozent vom monatlichen Regelbedarf tilgen. Das ist eine Verbesserung, wenn eine hohe Stromrechnung beglichen oder ein kaputter Herd er-setzt werden muss. – Allerdings halten wir Grüne an unserem Ziel fest: Ein Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. Die Kosten unabweisbarer Bedarfe müssen übernommen werden.

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