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15.02.2017

Regierungsbefragung: Ost-West-Rentenangleichung

Ein Teil der Kosten der Ost-West-Rentenangleichung soll aus Beiträgen durch die Versicherten finanziert werden. Wir kritisieren das und fordern eine Finanzierung aus Steuermittel, damit das nicht zu einem Beitragsanstieg führt. Ich habe Ministerin Nahles bei der Regierungsbefragung darauf angesprochen. Die Antwort war nicht wirklich überzeugend.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, kann die Bundesregierung die Aussage der neuen Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, bestätigen, dass es ab den Jahren 2022 bzw. 2023 aufgrund der Finanzierungsform der Renteneinheit schneller als erwartet zu einem Beitragsanstieg kommt? Frau Roßbach hat das heute noch einmal im Ausschuss für Arbeit und Soziales verdeutlicht. Stimmen Sie dem zu?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

Das ist eine Aussage, die ich nicht aus der Hüfte heraus bestätigen kann; denn wir wissen nicht, wie sich die Lohnentwicklung in Ostdeutschland bis zu den Jahren 2022 bzw. 2023 entwickelt. Davon hängt allerdings ab, wie die Gesamtkosten der Ost-West-Rentenangleichung aussehen. Deswegen kann ich die Aussage von Frau Roßbach, mit Verlaub, als Vermutung, als Spekulation, als Prognose – ich war ja nicht dabei – bezeichnen. Aber es ist keine Tatsache in dem Sinne, dass man das jetzt schon ankündigen kann; denn das hängt entscheidend von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland ab.