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30.04.2012

Expertenanhörung zu Werkverträgen und Leiharbeit

Werkverträge werden heutzutage häufig nur zum Schein als solche abgeschlossen. In Wirklichkeit handelt sich bei der verrichteten Arbeit aber um verdeckte Leiharbeit. Diese Entwicklung muss gesetzlich gestoppt werden. Wir Grünen fordern daher eine klare und praxistaugliche Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen innerhalb des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Ein entsprechender Antrag unserer grünen Bundestagsfraktion war unlängst Anlass einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Der Experte Frank Schmidt-Hullmann, Leiter der Abteilung Internationales bei der IG BAU, konnte dem Ansinnen unseres Antrages nur zustimmen. Er verwies auf das Beispiel der Fleischindustrie, wo in einem Betrieb, der nichts anderes macht als sieben Tage in der Woche 24 Stunden lang Schweine zu schlachten, „das Schlachten von einigen tausend Schweinen als Werkvertrag getarnt wird, obwohl das die Kernaufgabe dieses Betriebes ist.“ Dabei fände eine häufige Vermischung von Stammbelegschaften mit Werkvertragsarbeitskräften statt – mit der Tendenz, dass die Stammbelegschaften abgebaut würden. „Die Folgen dieser Scheinwerkverträge sind permanentes down-grading der Arbeitsbedingungen, von Tariflöhnen hin zu Mindestlöhnen, von Mindestlöhnen hin zu organisierter Scheinselbstständigkeit.“

Johannes Jakob, Sachverständiger des DGB, konstatierte: „Wir haben aber seit einigen Jahren die Erfahrung gemacht, dass es neue Formen von Werkverträgen gibt, die überwiegend den Sinn haben, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Arbeitnehmer zu niedrigeren Löhnen zu beschäftigen.“ Jakob kritisierte außerdem, es gebe vonseiten staatlicher Organe keine Routinekontrollen, sondern allenfalls mal eine Kontrolle, wenn sich ein Arbeitnehmer beschwert. „Insofern halten wir eine gesetzliche Regelung für notwendig.“

Vonseiten der Arbeitgeber und der Kammern wurden gesetzliche Regelungen abgelehnt und sie verwiesen auf die Arbeitsgerichte. Ihnen bescheinigte Professor Franz Josef Düwell, dass es zu viel verlangt sei, immer damit zu rechnen, dass das Bundesarbeitsgericht es schon richten werde. Düwell war selbst zehn Jahre lang Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Dortige Entscheidungen seien eben immer nur Einzelfallentscheidungen. Daher müsse der Gesetzgeber handeln, damit verdeckte Leiharbeit aufgedeckt werden kann und Konsequenzen hat.

Der Jurist Jürgen Ulber vom Vorstand der IG Metall konnte dem nur zustimmen. Immerhin, so erläuterte er: „Wissenschaftliche Studien des ISO-Instituts in Köln haben ergeben, dass auf einen legalen Werkvertrag sechs – und im Baubereich zehn – illegale Werkverträge fallen.“

 

Antrag