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26.02.2021

Änderungsanträge zum Sozialschutzpaket III

Heute wurde im Bundestag über das dritte Sozialschutzpaket abgestimmt. Grundsätzlich sind Regelungen zur besseren Unterstützung von erwerbslosen Menschen oder sozialen Dienstleistern richtig und wichtig. Die konkrete Umsetzung durch die Regierungskoalition lässt aber wie immer große Lücken. Deshalb haben wir heute über zwei Änderungsanträge im Plenum abstimmen lassen.

Erwachsene Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, sollen für die gesamte Zeit der Pandemie eine einmalige (!) Zahlung von 150 Euro erhalten. Das ist angesichts steigender Lebensmittelpreise und wegfallender Hilfsangebote wie der Tafeln nur zynisch. Denn selbst in normalen Zeiten reicht der Regelsatz nicht für eine gesunde Ernährung. Jetzt kommen weitere Ausgaben für Masken, Desinfektionsmittel etc. noch dazu. Die Regierung bleibt eine Erklärung schuldig, wie das alles mit der Grundsicherung finanzierbar sein soll. Wir haben daher mit einem Änderungsantrag einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder gefordert.

Mit einem zweiten Änderungsantrag haben wir beantragt, dass Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I jetzt ausläuft, weiter von der Sonderregelung aus dem letzten Jahr profitieren und ALG I länger erhalten. Schließlich hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt noch immer nicht stabilisiert. Noch immer ist die Rückkehr in einen Job extrem schwierig.