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25.06.2018

Anhörung Petitionsausschuss: Kindesentziehung in der DDR

Die „Interessengemeinschaft Gestohlener Kinder der DDR“ hat dem Deutschen Bundestag eine Petition vorgelegt, in der die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod oder Kindesentzug in der DDR gefordert wird. Hintergrund sind persönliche Erfahrungsberichte der Petenten, dass DDR-Behörden Eltern aus politischen Motiven ihre Kinder entzogen und zur Adoption freigegeben haben. Heute hat sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit diesem dunklen und lange verschwiegenen Kapitel der jüngeren deutschen Vergangenheit befasst. Das war sehr emotional und bewegend.

Neben dem Initiator der Petition, Andreas Laake, von der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“ waren auch Historiker_innen, Vertretr_innen von Opferverbänden und Roland Jahn Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen der DDR, anwesend. Bei den Forderungen der Petition geht es im Kern um die Verlängerung von Aufbewahrungsfristen für Akten in Geburtskliniken und andere relevante Dokumente, eine gesetzliche Auskunftspflicht für alle Adoptionsstellen, der Einrichtung eines Fonds zur Aufklärung und um die Einrichtung von Familienbetreuungscentern.  Denn es ist klar, dass staatliches Unrecht stattgefunden hat. Ebenso ist deutlich, dass viele der betroffenen Menschen bisher keine oder nur unzureichende Unterstützung zur Aufklärung und Rehabilitation erhalten haben. Die Schilderungen der von Zwangsadoption betroffenen Menschen – wie wir sie zum Teil auch in der Anhörung gehört haben – sind dramatisch und zeugen von einer unmenschlichen Praxis. Jeder Einzelfall muss umfassend aufgeklärt werden.

Noch heute leiden viele Betroffene an den unmittelbaren Folgen des erlittenen Unrechts. Und bis heute haben viele betroffene Menschen keinerlei Kenntnis über das Schicksal und den Verbleib ihrer Kinder oder Eltern. Bei ihrer Suche nach Gewissheit stoßen sie vielfach auf unüberwindliche Hindernisse. So wird ihnen häufig der Zugang zu notwendigen Unterlagen aus rechtlichen Gründen verwehrt oder entscheidende Akten wurden bereits vernichtet. Vieler dieser Menschen fühlen sich in ihrer Not allein gelassen.

Die Fragestellung, die diese Petition aufwirft, geht aber weit darüber hinaus, im Einzelfall erlittenes Unrecht zu untersuchen und anzuerkennen: Es ist aufzuklären, ob es in der DDR systematische und politisch motivierte Kindesentziehungen und Adoptionen gab. Welche Lehren sind aus diesem in der Vergangenheit begangenen Unrecht zu ziehen? Wie ist eine neutrale und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu leisten und wie ist das Leid der Betroffenen in der Gegenwart zu lindern? Welche gesetzlichen Schlüsse müssen wir daraus ziehen?

Die Erkenntnis der Anhörung war eindeutig: es muss eine gründliche Aufklärung und schnelle und konkrete Hilfe für die Betroffenen geben. Mit dieser Anhörung wurde ein Anfang gemacht, den von Zwangsadoption betroffenen Menschen endlich Gehör und Stimme für ihre Anliegen zu geben. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Vernichtung wichtiger Akten zu verhindern, sowie den Betroffenen Aktenzugang und Unterstützung bei der Aufklärung und Bewältigung des Unrechts zu ermöglichen.