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03.07.2023

Anhörung zur Leiharbeit und „Equal Pay“

Am Montag hat sich der Ausschuss für Arbeit & Soziales mit Expert:innen zum Thema Leiharbeit ausgetauscht. Es ging um zwei Anträge aus der Opposition. Vor allem aber gibt es bei der Leiharbeit neue Entwicklungen und ein überraschendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das alles ist also viel Stoff, um darüber politisch zu beraten.

Ich hatte Frau Prof. Dr. Christiane Brors von der Universität Oldenburg als Sachverständige eingeladen. Sie ist eine ausgewiesene Expertin fürs Arbeitsrecht, insbesondere für das Thema Leiharbeit. Anfangs ging es um das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Juni dieses Jahres. Eine Leiharbeiterin im Einzelhandel hatte geklagt, weil sie pro Stunde rund vier Euro weniger verdiente als vergleichbare Beschäftigte. Für viele überraschend hat das BAG geurteilt, dass die Leiharbeiterin keinen Anspruch auf gleiche Bezahlung („Equal Pay“) hat. Und das, obwohl das europäische Recht einen „Gesamtschutz“ fordert, der mit dem der Stammbelegschaft vergleichbar ist. Wer weniger verdient als Stammbeschäftigte, dann muss es einen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle geben. Das BAG hat nun geurteilt, dass dieser Ausgleich schon dadurch gewährleistet ist, dass die Leiharbeitskraft auch für Zeiten bezahlt wird, in denen sie nicht an andere Betriebe zur Arbeit verliehen wird. Prof. Dr. Brors hat in der Anhörung aber völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Urteil erst als Pressemitteilung vorliegt. Die Begründung müsse dann sehr  genau gelesen werden. Außerdem gelte es nur für sachgrundlos befristete Leiharbeitskräfte. Bei einer Einsatzbefristung sei aus ihrer Sicht hingegen  Equal Pay zwingend.

Wichtig für mich war, dass Professorin Brors trotz BAG-Urteil weiter Handlungsbedarf und Möglichkeiten sieht, um die  Lage von Leiharbeitskräften zu verbessern. Ganz explizit nannte sie eine ordentliche, elektronische, manipulationssichere und taggleiche Arbeitszeiterfassung und ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Weiterhin auf der Agenda bleibt für mich zudem das Thema Höchstüberlassungsdauer. Mein Fazit: Es lohnt sich, neue Entwicklungen bei der Leiharbeit im Blick zu behalten. In jedem Fall gibt es weiter viel zu tun, damit Leiharbeit für die Beschäftigten auch gute Arbeit ist.