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26.10.2011

Antrag: Leiharbeit und Werkverträge abgrenzen – Kontrollen verstärken

Gerade einmal anderthalb Jahre liegt er zurück: Der Schlecker-Skandal, bei dem der systematische Missbrauch in der Leiharbeit offensichtlich wurde. Lange hat die Bunderegierung gebraucht, um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben. Und doch geht die Lohndrückerei weiter. Die neue Strategie heißt Lohndumping mit Werkverträgen. Mit diesen Verträgen umgehen manche Unternehmen den niedrigen Mindestlohn in der Leiharbeit, sie umgehen Tarifverträge und Equal-Pay-Regelungen. Für uns ist das nicht akzeptabel.

Ein Beispiel: Der Einstiegsstundenlohn im Einzelhandel in Bremen liegt nach dem Tarifvertrag von ver.di bei 10,20 Euro. Leiharbeitskräfte verdienen nach dem Leiharbeits-Tarifvertrag wenigstens 7,79 Euro. Eine Unterschreitung dieses Tarifs im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht möglich. Neuerdings sind es jedoch vermehrt Werkvertrags-Beschäftigte, die Regale einräumen und Waren mit Preisschildern auszeichnen – genau wie zuvor die festangestellten Beschäftigten oder Leiharbeitskräfte. Sie verdienen oft nur 6,50 Euro pro Stunde.

Die Kriterien für Arbeitsaufträge per Werkvertrag sind eigentlich klar geregelt. In einem Werkvertrag wird ein konkret bestimmtes Ergebnis oder Werk vereinbart und muss eigenverantwortlich erfüllt werden. Die Beschäftigten des Werkvertragsunternehmens sind nicht in die Arbeitsabläufe des Bestellunternehmens eingegliedert. Wenn aber jemand, wie einst die Stammbelegschaft, Regale einräumt und Preisschilder auszeichnet, dann ist die Erfüllung dieser Kriterien sehr fraglich. Es handelt sich also in diesen Fällen also häufig nicht um einen echten Werkvertrag, sondern um klassische Leiharbeit.

Die Situation ist absurd: Stammbelegschaften werden durch Leiharbeitskräfte verdrängt, die jetzt wiederum durch Werkvertrags-Beschäftigte ersetzt werden. Die Lohndumpingspirale dreht sich weiter. Diese Entwicklung muss endlich gestoppt werden. Deshalb haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Wir wollen, dass die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz übernommen wird. Im Zweifelsfall sollen die Werkvertragsunternehmen den Nachweis erbringen, dass nicht verdeckte Leiharbeit sondern echte Werkverträgen vorliegen. Vor allem muss die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit effektiv kontrolliert werden. Deshalb soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen originären Prüfauftrag für Werkverträge erhalten und Betriebsräte mehr Auskunft über Werkverträge und deren personalrelevanten Auswirkungen erhalten. Nicht zuletzt sind ein gesetzlicher Mindestlohn, mehr branchenspezifische Mindestlöhne und mehr allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge notwendig, um das Lohndumping insgesamt zu stoppen.

 

Antrag

Bundestagsrede