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15.10.2014

Antrag: Solidarität im Rahmen der Tarifpluralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht gesetzlich regeln

Seit 4 Jahren läuft die Diskussion über eine gesetzliche Tarifeinheit. Rufen dann noch die Lokführer oder Piloten zum Streik auf, laufen die Forderungen nach einer gesetzlichen Tarifeinheit mit sorgenschwerem Pathos über alle Kanäle. In nächster Zeit will die Große Koalition ernstmachen und einen Gesetzentwurf vorlegen. Ich habe einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um endlich eine Diskussion zu erzwingen, denn wir lehnen eine gesetzliche Tarifeinheit strikt ab.

Es ist unbestritten: Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität. Starke Gewerkschaften müssen ihre Durchsetzungsmacht auch für schwache Gruppen nutzen. Ebenso erfordert die Tarifpluralität auch Kooperationen, um gemeinsam für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Nur solidarisch können alle Beschäftigten angemessen vertreten und in ihren Anliegen unterstützt werden.

Solidarität lässt sich aber nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Solidarität kann aber beschädigt werden. Und dies ist momentan der Fall. Die andauernde Diskussion über eine gesetzliche Tarifeinheit führt bei Tarifverhandlungen nicht nur zu einer abwartenden Blockadehaltung seitens der Arbeitgeber, sondern befeuert insbesondere die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften, denn eine gesetzliche Tarifeinheit stellt elementar die Existenzberechtigung von Gewerkschaften in Frage.

Aus diesem Grund ist die geplante gesetzliche Tarifeinheit ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und die ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Gleichzeitig ist die gesetzliche Tarifeinheit im Kern ein Angriff auf das Streikrecht. Beides ist nicht akzeptabel. Die Tarifpluralität gehört zu den Grundprinzipien einer Demokratie, denn alle Beschäftigten haben das Recht, sich zu organisieren und für ihre Anliegen zu streiken.

Solch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Koalitionsfreiheit ist auch nicht notwendig. In den vergangenen vier Jahren nach dem BAG-Urteil sind weder neue relevante Berufsgewerkschaften entstanden, noch haben die Arbeitskämpfe durch Streiks von Berufsgewerkschaften zugenommen. Zudem bestehen ausreichend funktionierende gerichtliche Kontrollmechanismen, durch die unverhältnismäßige Streiks unterbunden werden.

Mein Fazit: Freiheit zu streiken statt Zwang zu betteln!

 

Bundestagsrede

Antrag: Tarifeinheit