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07.09.2022

Austausch mit Europäischen Betriebsräten

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Mitbestimmung in den Betrieben ist mir ein Herzensanliegen. Deshalb setze ich mich seit Jahren immer wieder dafür ein, dass alle Formen der Mitbestimmung gestärkt werden. Auch in multinationalen Unternehmen gibt es auf europäischer Ebene Betriebsräte, die leider wenig Beachtung finden. Ich hatte deshalb zwei Europäische Betriebsräte nach Berlin eingeladen. Zu Gast waren Hermann Soggeberg (Unilever), Gerd Willems (Japan Tobacco International) und Susanne Uhl (NGG). Der Austausch mit ihnen war für mich extrem interessant.

Die Europäischen Betriebsräte (EBR) vertreten die Rechte von Beschäftigten in Unternehmen und Unternehmensgruppen, die Niederlassungen in mehreren Ländern der EU haben. Sie sind eine Ergänzung zu den nationalen Betriebsräten, Konzern- und Gesamtbetriebsräten.

Für mich war es sehr interessant aus der Praxis der beiden Betriebsratsmitgliedern Beispiele über die Arbeit und Erfolge der EBR zu erfahren. Sie sind sehr aktiv bei den Themen Arbeitsplatzsicherung und Weiterbildung und arbeiten in einem konstruktiven Vertrauensverhältnis mit den Unternehmensleitungen. Die Berichte haben sich sehr gut und vor allem sehr engagiert angehört.

Es gibt aber auch politischen Handlungsbedarf und notwendige Verbesserungen, über die wir gesprochen haben. Das Kernproblem ist, dass die EBR auf den guten Willen der Unternehmensleitungen angewiesen sind, weil sie nur Mitberatungsrechte, aber keine echten Mitbestimmungsrechte haben. Das wird häufig zum Problem, wenn sich beispielsweise aggressive „Investoren“ in ein Unternehmen einkaufen, die mit Arbeitnehmer:innenrechten und Mitbestimmung nicht viel am Hut haben. Langfristig muss es daher das Ziel sein, den EBR verbindliche Rechte und Durchsetzungsmechanismen zu verschaffen, ähnlich wie wir sie bei deutschen Betriebsräten kennen. Deshalb ist es gut, dass sich aktuell auch das Europaparlament damit beschäftigt, wie die Europäische Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten verbessert werden kann.