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23.06.2022

BAföG-Novelle beschlossen – ein Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit

Die Stärkung des BAföG ist ein entscheidender Schlüssel, wenn es darum geht, mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für junge Menschen zu schaffen. Mit der 27. BAföG-Novelle, die wir heute mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen haben, gehen wir jetzt einen ersten Schritt der großen BAföG-Strukturreform an. Und wir sorgen damit für Verbesserungen, die bereits zum Wintersemester bei den Studierenden und Schüler:innen ankommen.

Die Reform ist dringend notwendig, denn wenn nur noch 11 Prozent der Studierenden von der Unterstützung durch das BAföG profitiert, können auch Chancengleichheit und sozialer Aufstieg nicht gelingen. Die Vorgängerregierung hat das BAföG jahrelang schleifen lassen, so dass die Höhe der Förderung seit Jahren schon nicht mehr dem Bedarf der Studierenden und der förderbedürftigen Schüler:innen entspricht. Damit wird das BAföG seinem Ziel, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, nicht gerecht. Denn ein Studium darf nicht nur Personen aus wohlhabenden Familien offenstehen. Gerade junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen sind während ihrer Ausbildungszeit auf ein gut funktionierendes BAföG dringend angewiesen.

Wir gehen deshalb die nötigen Schritte mit der Erhöhung der Freibeträge, der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale im Wege der BAföG-Novelle jetzt an. Wichtig ist auch, dass wir die Beantragung erleichtern, die Bearbeitung beschleunigen und für einen erleichterten BAföG-Bezug bei Studienfachwechsel sorgen. Außerdem verlängern wir die Förderhöchstdauer und regeln eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze an die wirtschaftliche Realität. Für Kinder aus Familien in der Grundsicherung schaffen wir außerdem eine Studienstarthilfe, um Anfangsinvestitionen wie Laptop oder Umzugskosten zu Beginn der Ausbildung leisten zu können.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterung des Berechtigtenkreises durch Anhebung der Freibeträge um 20,75 Prozent
  • Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent
  • Erhöhung der Wohnkostenpauschale um 10 Prozent
  • Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre
  • Erhöhung des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlags sowie des Kinderbetreuungszuschlags für Studierende mit Kind auf 160 Euro je Monat und Kind

Darüber hinaus haben wir einen weiteren Gesetzesentwurf zur Einführung eines Nothilfemechanismus für Studierende in nationalen Krisensituationen beschlossen. Damit haben wir in Zukunft die Möglichkeit, in Notsituationen zügig zusätzliche Mittel an Studierende auszuzahlen, die dann auch denjenigen helfen, die bislang kein BAföG erhalten. Damit ziehen wir eine Lehre aus der Covid-19-Pandemie, damit niemand in Krisenzeiten das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.