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12.05.2022

BAföG-Novelle sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit

BAföG soll junge Menschen in ihrem Studium oder ihrer schulischen Berufsausbildung finanziell unterstützen und eine Stütze sein, gerade wenn die Familie kein großes Einkommen hat. Das ist wichtig, denn über die berufliche Zukunft dürfen nicht Jobs, Gehalt oder Bildungsabschlüsse der Eltern entscheiden. Seit Jahren wurde aber versäumt, das BAföG an die Bedürfnisse der Studierenden anzupassen. Mit der heute beschlossenen Novelle gehen wir deshalb jetzt einen ersten Schritt der BAföG-Reform an.

Wenn nur noch 11 Prozent der Studierenden von der Unterstützung durch das BAföG profitiert, können auch Chancengleichheit und sozialer Aufstieg nicht gelingen. Deshalb sorgen wir mit der Erhöhung der Freibeträge, der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale dafür, dass mehr Menschen Unterstützung bekommen und eine höhere Ausbildungsförderung erhalten. Wichtig ist auch, dass wir die Beantragung erleichtern und die Bearbeitung beschleunigen, denn das BAföG kann künftig komplett online beantragt werden.

Mit der BAföG-Novelle schaffen wir, dass mehr finanzielle Unterstützung bei mehr Studierenden und Auszubildenden auch tatsächlich ankommt. Denn gerade junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen sind während ihrer Ausbildungszeit auf ein gut funktionierendes BAföG dringend angewiesen. Das ist gerade in der jetzigen aktuellen Situation mit Blick auf die Pandemie und angesichts der Preiserhöhungen bei Energie und Lebensmitteln durch den Ukraine-Krieg besonders wichtig. Diese Änderungen sind aber nur der erste Schritt, denn wir wollen das BAföG-System in weiteren Reformschritten grundsätzlich verbessern. Dazu gehört auch, dass wir die Förderhöchstdauer verlängern und die Förderung bei Studienfachwechsel erleichtern wollen.

Die Neuregelungen werden bereits zum Wintersemester 2022/23 und zum Schuljahresbeginn 2022 umgesetzt, damit Studierende und Auszubildende in dieser schwierigen Zeit schnell mehr Unterstützung erhalten. Konkret gibt es die Anhebung:

  • der Freibeträge um 20 Prozent,
  • der Bedarfssätze um 5 Prozent,
  • des Wohnzuschlags für auswärts Wohnende auf 360 Euro,
  • der Altersgrenze auf 45 Jahre,
  • der Vermögensgrenze,
  • des Studiengebührenzuschlags für Auslandsstudienaufenthalte
  • und Erleichterung der digitalen Antragstellung.