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10.07.2015

Bayerns Ruf nach Zwangsschlichtung völlig überzogen!

Die CSU-Regierung nutzt nach dem Tarifeinheitsgesetz die Gunst der Stunde und will das Streikrecht weiter einschränken. Die Bayern fordern im Bundesrat verbindliche Schlichtungen für die Daseinsvorsorge. Das ist inakzeptabel und völlig unverhältnismäßig! Das Streikrecht ist ein hohes Gut und das einzige Mittel, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe Tarifverträge aushandeln können! Das gilt auch in der Daseinsvorsorge.

Zum heutigen Vorschlag von Bayern im Bundesrat, das Streikrecht in der Daseinsvorsorge einzuschränken, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit hat Andrea Nahles die Büchse der Pandora geöffnet und Einschränkungen in das Streikrecht salonfähig gemacht. Jetzt nutzt Bayern die Gunst der Stunde und fordert im Bundesrat verbindliche Zwangsschlichtungen in der Daseinsvorsorge. Mit diesem Vorschlag nimmt die CSU das Streikrecht aller Gewerkschaften ins Visier. Das ist ein erneuter Angriff auf das Streikrecht und der ist nicht akzeptabel.

Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist das einzige Mittel, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe Tarifverträge verhandeln können. Das gilt auch in der Daseinsvorsorge. Bayern sollte das endlich zur Kenntnis nehmen. Die Forderung der CSU ist völlig überzogen, denn nur direkt nach dem Ersten Weltkrieg in Zeiten schwerster Inflation schränkte der Gesetzgeber bislang die Tarifautonomie mit verordneten Zwangsschlichtungen ein. Heute ist und bleibt Deutschland aber ein vergleichsweise streikarmes Land. Daran ändert auch ein Bahnstreik nichts.

Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Dies kommt aber selten vor, da die Gewerkschaften in der Regel verantwortungsvoll agieren. Die Hysterie aus Bayern entbehrt also jeglicher Grundlage.

Dennoch können Schlichtungen in Tarifkonflikten hilfreich sein, aber nur wenn sie freiwillig vereinbart werden. Ein Zwei-Klassen-Streikrecht durch Zwangsschlichtungen wäre in jedem Fall verfassungswidrig, denn das Grundgesetz setzt bewusst auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Und das Grundgesetz gilt bekanntlich auch in Bayern.

 

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