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04.04.2019

Bundestariftreuegesetz: Nur ankündigen ist zu wenig

Wenn der Bund mit Steuergeldern öffentliche Aufträge vergibt, dann sollten die nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen. Dafür brauchen wir aber ein „Bundestariftreuegesetz“. Das forderte im Dezember auch der Bundesarbeitsminister. Auf meine schriftliche Frage, welche konkreten Schritte die Bundesregierung unternimmt, kam aber leider nur wenig Konkretes.

Lange Zeit war es rechtlich umstritten, ob öffentliche Auftraggeber bei Vergaben eine Tarifbindung verlangen können. Manche waren der Meinung, eine solche Vorgabe würde gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Nach der 2018 reformierten EU-Entsenderichtlinie wird es deutlich einfacher sein, bei öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen zu berücksichtigen, die nach Tarifvertrag bezahlen. Das bestätigt auch das Bundesarbeitsministerium. Die Antwort lautet: eine solche Vorgabe „müsste mit europäischem Recht vereinbar sein.“

Ein Bundestariftreuegesetz würde auch zur Stärkung der Tarifbindung beitragen. Umso bedauerlicher ist es, dass seitens der Bundesregierung bisher keinerlei konkrete Schritte erkennbar sind. Weder wurde die EU-Entsenderichtlinie von 2018 in nationales Recht umgesetzt, noch gibt es beim Bundestariftreuegesetz einen Referentenentwurf. Der Bundesarbeitsminister sollte Ideen nicht nur medienwirksam ankündigen, sondern endlich auch einen Gesetzentwurf auf den Tisch legen. Ich jedenfalls bleibe am Thema dran!

Antwort der Bundesregierung: Bundestariftreuegesetz