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23.12.2022

Corona als Berufskrankheit

Wer sich bei der Arbeit mit Corona infiziert, hat Anspruch auf Reha- und Rentenleistungen durch die Unfallversicherung. Das ist wichtig und inzwischen haben mehr als eine halbe Million Beschäftigte ihre Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gemeldet. Und doch – zeigen Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung – werden viele Anträge nicht anerkannt. Betroffene haben es schwer, gegen eine Ablehnung vorzugehen. Wir müssen sie deshalb stärken und unterstützen. Beschäftigte, die im Job erkranken, dürfen nicht allein gelassen werden.

Für Beschäftigte, die aufgrund ihrer Arbeit krank geworden sind, ist die Anerkennung wichtig. Denn es geht für sie um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Es geht um medizinische Versorgung, Rehabilitation und um Rentenleistungen. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitungen legen jetzt nahe, dass bei den Überprüfungen durch die Unfallversicherungsträger Handlungsbedarf besteht. So kritisieren etwa unabhängige Beratungsstellen, dass wichtige Beweismittel vielfach nicht berücksichtigt werden. Dabei sind erkrankte Arbeitnehmer:innen ohnehin in der schwierigen Situation, den Zusammenhang ihrer Erkrankung zur Arbeit zu belegen. Deshalb sollten wir prüfen, ob wir die Beschäftigten noch mehr stärken und unterstützen müssen. Es braucht ein Mindestmaß an Unterlagen, die gesichtet werden müssen. Denn nur so werden wir den betroffenen Beschäftigten wirklich gerecht.

Zu dem Artikel der Süddeutschen Zeitung