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05.06.2019

Datenhandel auf der BA-Jobbörse: Endlich Transparenz schaffen!

Auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit wurden nach Recherchen des SWR tausende von Stellenanzeigen fingiert, um persönliche Daten der Bewerber_innen abzugreifen und zu verkaufen. Das ist ein Skandal. In zwei schriftlichen Fragen wollte ich wissen, ob die Nutzer_innen der Jobbörse nun endlich besser informiert werden und ob Leiharbeitsfirmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden kann, wenn sie illegal erworbene Daten gekauft haben. Grundsätzlich bestätigt die Bundesregierung beides, wird aber wenig konkret.

Das Problem des Datenhandels auf Jobbörse der BA ist keineswegs neu. Bereits im Jahr 2009 gab es eine Kleine Anfrage von uns Grünen anlässlich eines Falls aus Berlin, bei dem 2.500 gefälschte Stellenanzeigen zum Zweck des Datenmissbrauchs geschaltet wurden. Möglich wird das unter anderem, weil nicht alle eingestellten Stellenanzeigen ausreichend geprüft werden. Kriminelle Firmen nutzen die Möglichkeit, ihre Stellenangebote selbst zu verwalten und nicht durch die BA betreuen und damit kontrollieren zu lassen. Besonders problematisch ist dabei, dass die Nutzer_innen der Jobbörse nicht zwischen betreuten und unbetreuten Stellenangeboten unterscheiden können, um sich so wenigstens möglicher Risiken bewusst zu sein. Meine Frage, ob hier nun endlich Transparenz geschaffen werden soll, beantwortete die Bundesregierung damit, dass jetzt die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit dieser Antwort gebe ich mich noch nicht zufrieden. Die unbetreuten Stellenangeboten müssten umgehend abgeschaltet werden und zwar so lange, bis die transparente Unterscheidung zwischen betreuten und unbetreuten Stellenangeboten technisch geschaffen wurden. Ich werde das Thema weiter im Blick haben, denn nur über Transparenz und Zuverlässigkeit kann Vertrauen in die BA und ihre Jobbörse entstehen!

Da unter den Kunden der Datenhändler auch Leiharbeitsfirmen sind, wollte ich in einer zweiten Frage wissen, ob solchen Firmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden kann. Die Antwort blieb auch hier vage: Grundsätzlich ist es möglich, aber natürlich nur nach entsprechender Einzelfallprüfung. Konkret war die Antwort: „Das Einstellen von fingierten Arbeitsangeboten in die Jobbörse bzw. der Kauf von Bewerberdaten von Datenhändlern bilden Indizien für die Unzuverlässigkeit des .Erlaubnisinhabers.“ Ich meine solch eine Geschäftspraxis ist mehr als nur ein Indiz. Hier sollte es Konsequenzen geben. Auch an diesem Thema bleibe ich dran!

Antworten der Bundesregierung: Datenklau