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23.06.2022

Der Energiecharta-Vertrag verhindert wirksamen Klimaschutz

Der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) ist ein internationaler Vertrag, der Investitionen in fossile Brennstoffe schützt und Maßnahmen für die Energiewende blockiert. Ursprünglich wurde er nach Ende des Kalten Krieges ins Leben gerufen, um Investitionen in den alten Ländern zu schützen. Heute ist er vor allem ein Hindernis für wirksamen Klimaschutz, denn er gibt Investoren die Möglichkeit, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen. Dabei darf es nicht bleiben.

Es darf nicht sein, dass etwa RWE und Uniper die Niederlande auf Basis des ECT auf eine Milliardenentschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 verklagen oder das slowenische Parlament von einer britischen Öl- und Gas-Firma wegen eines Fracking-Verbots verklagt wird. Auch Deutschland wurde im Rahmen des ECT bereits wegen Umweltauflagen oder aber wegen des Ausstiegs aus der Atomenergie verklagt – Milliardenentschädigungen waren auch hier die Folge. Wenn wir Konzerne aber dafür entschädigen, dass sie unser Klima zerstören, dann ist das in keiner Weise akzeptabel. In der jetzigen Form ist der Energiecharta-Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen nicht vereinbar. Er unterläuft die Paris-Ziele.

Die EU hat zwar das Problem inzwischen erkannt, seit April 2020 wird über eine Reform des Energiecharta-Vertrages verhandelt – bislang aber ohne Erfolg, denn für eine Reform müssten alle 53 ECT-Vertragsstaaten zustimmen. Damit lässt sich eine Reform in der jetzigen Struktur kaum umsetzen. „Steigen Sie aus dem Energiecharta-Vertrag aus und stoppen Sie seine Ausweitung auf andere Länder!“ fordern deshalb inzwischen mehr als eine Million Menschen aus ganz Europa, die sich mit einer Petition an die EU und ihre Mitgliedsstaaten gewandt haben. Ich bin froh, dass wir uns in der Koalition darauf geeinigt haben, die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen zur Reform kritisch zu prüfen und eine Ausrichtung an den Klimazielen zur Voraussetzung für eine Zustimmung Deutschlands zu machen. Besonders wichtig ist mir aber, dass wir eine klare Linie gezogen haben: Sollten diese Aspekte durch die Reform nicht abgedeckt sein, wird die Bundesregierung die EU-Kommission auffordern, Konsequenzen bis hin zum Ausstieg aus dem Vertrag zu ziehen.