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25.08.2014

Effektiver Arbeitsschutz gelingt nur durch gesetzliche Regelungen

Die Bundesregierung ignoriert weiterhin das Thema Stress am Arbeitsplatz. Sie will die Verantwortung auf die Unternehmen abwälzen. Die Große Koalition muss endlich gesetzliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten auf den Weg zu bringen.

Zur Ablehnung einer Anti-Stress-Verordnung von Minister Gabriel erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Minister Gabriel ist gewaltig auf dem Holzweg, wenn er meint, dass effektiver Arbeitsschutz ohne gesetzliche Regelungen funktioniert. Und er springt zu kurz, wenn er die Bekämpfung von Stress am Arbeitsplatz lediglich darauf reduziert, dass Beschäftigte in ihrer Freizeit nicht gestört werden dürfen.

Die Europäische Erhebung unter Unternehmen zu neuen und aufkommenden Risiken im Jahr 2010 kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass sich im Arbeitsschutz erst etwas verändert, wenn Gesetze dies vorschreiben. Denn 90 Prozent der befragten Manager gaben an, sie handelten vor allem dann, wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wenn die Bundesregierung solche Aussagen ignoriert und dennoch auf freiwilliges Handeln der Arbeitgeber setzt, dann ist das unverantwortlich und blind für die Folgen von Stress am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss endlich handeln und darf das Thema nicht weiter verschleppen. Das wird der sich wandelnden Arbeitswelt nicht gerecht.

Stress entsteht auch nicht nur durch die geforderte Verfügbarkeit nach Feierabend. Fakt ist vielmehr, dass immer mehr Beschäftigte unter einem steigendem Arbeitsdruck und zunehmender Arbeitsverdichtung leiden. Die Arbeitsintensität ist in den vergangenen Jahren nachweislich angestiegen, gleichzeitig haben sich die Arbeitszeiten verlängert. Flexible, nicht planbare Arbeitszeiten sowie Schicht- und Nachtarbeit nehmen zu und immer mehr Menschen arbeiten auch am Wochenende. Verantwortlich für Stress, Verunsicherung und die Entwertung des eigenen Arbeitsvermögens sind häufig auch unsichere Beschäftigungsverhältnisse. Es ist also an der Zeit, die gesetzliche Regelungslücke beim Arbeitsschutz zu schließen. Was fehlt, ist eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen Fehlbelastungen und die muss die gesamte Arbeitsorganisation im Betrieb inklusive Fragen der Arbeitszeit umfassen. Die Bundesregierung muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass Arbeit nicht auf Kosten der Gesundheit gehen darf.

 

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