Inhalt

20.01.2024

Ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit

Es ist ein grüner Erfolg. Wir haben im Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Es ist zeitgemäß und passt zu Deutschland als modernes Einwanderungsland. Wir stärken damit die Demokratie und die demokratische Teilhabe von Millionen von Menschen in diesem Land. Und mit diesem Gesetz schaffen wir auch wichtige Voraussetzungen, damit wir attraktiver werden für die dringend benötigten  Arbeitskräfte.

Mit dem Gesetz bringen wir Deutschland als Einwanderungsland endlich auf die Höhe der Zeit. Das war überfällig. Denn wer hier dauerhaft lebt, soll die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. So bekommen die Menschen, auch demokratische Teilhabe, indem sie an Wahlen teilnehmen und das gesellschaftliche Leben aktiv mitbestimmen können.

Kinder sind nicht länger von der Staatsangehörigkeit der Eltern abhängig. Wenn mindestens ein Elternteil 5 Jahre oder länger hier lebt, dann bekommt das hier geborene Kind den deutschen Pass. Außerdem kann die Staatsangehörigkeit schon nach 5 statt 8 Jahren erworben werden – und bei besonderen Integrationsleistungen durch Schule, Beruf, Ehrenamt oder Sprachkenntnisse schon nach 3 Jahren.

Ein Meilenstein der Reform ist die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit. Mehrstaatigkeit wird endlich anerkannt. Wir wertschätzen damit Vielfalt als Lebensrealität vieler Menschen in einer globalisierten Welt. Mit diesem Gesetz  wird Deutschland als Einwanderungsland für die dringend benötigten Arbeitskräfte deutlich attraktiver.