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20.05.2022

Endlich beschlossen: Das Sanktionsmoratorium

Wir Grüne haben uns vorgenommen, Hartz IV zu überwinden. Das passiert nicht von heute auf morgen, aber ein erster wichtiger Schritt – das Sanktionsmoratorium – wurde nun vom Bundestag beschlossen. Damit werden die Sanktionen in den Jobcentern für ein Jahr größtenteils ausgesetzt. Das ist ein echter Fortschritt für die Betroffenen, die bei ohnehin niedrigem Regelsatz nicht noch weitere Kürzungen fürchten müssen.

Hartz IV soll ab Januar 2023 durch ein neues Bürgergeld ersetzt werden. Das ist eine gute Nachricht, denn nach fast zwei Jahrzehnten ist es mehr als offensichtlich, dass das System nicht zu den Lebensrealitäten der Menschen passt. Ich bin überzeugt, dass es einen Perspektivwechsel in den Jobcentern geben muss. Wir müssen weg von Angst und Druck, hin zu mehr Augenhöhe und wirklicher Unterstützung. Aus grüner Sicht gehört dazu auch die Abschaffung der Sanktionen.

Es ist allerdings kein Geheimnis, dass ein kompletter Verzicht auf Sanktionen in der Ampel umstritten ist. Wir haben aber gekämpft und es geschafft, dass Sanktionen nicht nur bis Ende des Jahres 2022, sondern für ganze 12 Monate ausgesetzt werden. Damit schaffen wir Entlastung bei den Betroffenen, und haben gleichzeitig einen ausreichend langen Zeitraum für eine Evaluation.

Konkret wurden folgende Regelungen beschlossen:

  • Komplett ausgesetzt werden die Sanktionen, bei denen bis zu 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden konnten. Wer eine sogenannte „Pflichtverletzung“ begeht, d.h. eine Maßnahme nicht antritt oder abbricht, kann dafür nicht sanktioniert werden.
  • Weiterhin geben kann es Sanktionen von bis zu 10 Prozent der monatlichen Leistungen. Das ist nicht schön, aber: Die Möglichkeit der Kürzung wird es nur bei mehrmaligen Meldeversäumnissen geben und dann auch wirklich nur 10 Prozent, ohne Aufrechnung. Das bedeutet, nur wer seinen Termin im Jobcenter mehrmals grundlos nicht wahrnimmt, kann dafür eine solche Sanktion erhalten.
  • Wichtig ist auch, dass nach Ablauf des Moratoriums nicht nachträglich sanktioniert werden kann.

Das Sanktionsmoratorium soll auch ein Bruch mit Hartz IV sein und einen Übergang zum neuen Bürgergeld schaffen. Leider zeigt sich aber schon jetzt, dass wir die Sanktionen im Bürgergeld nicht ganz abschaffen können. Diesen Kompromiss mussten wir innerhalb der Ampel eingehen.

Dennoch gilt: Das Bürgergeld ist mehr als nur die Sanktionen. Entscheidend ist, dass ein neuer Geist in das SGB II einzieht. Arbeitslose Menschen sollen sich nicht mehr als Bittsteller fühlen müssen, die möglichst schnell irgendeine, zumeist prekäre Arbeit, annehmen müssen. Wir werden den Vermittlungsvorrang abschaffen, umfangreiche Weiterbildung und mehr soziale Teilhabe ermöglichen. Mit der Teilhabevereinbarung werden wir die Grundlage für echte Zusammenarbeit und Vertrauen legen.

Und ja: Der viel zu niedrige Regelsatz ist weiterhin ein Problem. Hier konnten wir innerhalb der Ampel leider noch keine Einigung erzielen. Wir werden es aber weiter auf die Agenda setzen.