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01.03.2024

Es ist Zeit für eine neue Einwanderungspolitik

Heute treten große Teile des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Endlich – denn eine Politik, die Fachkräfte aus dem Ausland begrüßt und keine zusätzlichen Steine in den Weg legt, ist seit langem nötig. Wir können den Arbeits- und Fachkräftemangel nicht ohne Einwanderung bewältigen und deshalb ist es richtig, Hürden zu senken und Deutschland als Einwanderungsland attraktiver zu machen.

Vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren sowohl die einwandernden Menschen als auch die Unternehmen in Deutschland, die händeringend nach Arbeitskräften suchen. Künftig wird beispielsweise stärker darauf geachtet, ob die berufspraktische Erfahrung gegeben ist und weniger, welche formalen Abschlüsse die Menschen mitbringen. Wer einen Arbeitsvertrag bekommt und Berufserfahrung nachweisen kann, darf nun einreisen und wird nicht durch bürokratische Anerkennungsverfahren daran gehindert.

Wichtig ist auch die Geflüchteten die Möglichkeit zum Spurwechsel erhalten: Wer sich zum Stichtag 29. März 2023 in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf direkt in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken wechseln. Damit ermöglichen wir gesellschaftliche Teilhabe die Menschen, die bereits in Deutschland sind und fördern so auch die Integration.

Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund dafür sind, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern. Das ist oft ein schmerzhafter Verlust für die betroffenen Unternehmen. Deshalb gestalten wir das Einwanderungsrecht familienfreundlicher. Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, muss sich nicht länger zwischen Job oder Familie entscheiden.

Außerdem wird die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt. Das gibt langfristige Perspektiven. Auszubildende können sich auf dieser Basis eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit loyalen und engagierten Fachkräften rechnen.