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20.04.2015

Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt er, der gesetzliche Mindestlohn. Seither muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusätzlich zu anderen Aufgaben auch diesen Mindestlohn kontrollieren. Und diese Kontrollen sind mehr als notwendig. Das zeigt eine Kleine Anfrage, die ich an die Bundesregierung gestellt habe.

Denn viel zu viele Firmen unterlaufen die Mindestlöhne. Das zeigen die Kontrollen in all jenen Branchen, in denen 2014 ein Branchenmindestlohn galt. Allein am Bau summierte sich der Schaden, den die FKS im Jahr 2014 aufdeckte, auf 424 Millionen Euro. Über alle Branchen hinweg stieg die Summe auf 795 Millionen Euro. 5,6 Millionen Euro an Bußgeldern wurden von der FKS 2014 aufgrund nichtgezahlter Mindestlöhne verhängt. In Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden im gleichen Jahr Geldstrafen in Höhe von 2,5 Millionen Euro verhängt. Fast 400 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge konnte der Staat nachfordern.

Diese Summen sind immens hoch. Und sie zeigen auch: Nur mithilfe von Kontrollen werden Beschäftigte ausreichend vor Lohndumping geschützt und die Betriebe vor Schmutzkonkurrenz. Wer Schwarzarbeit bekämpfen will und Mindestlöhne einführt, der muss auch ordentlich kontrollieren und die FKS mit ausreichend Personal ausstatten.

Doch daran mangelt es weiterhin. Schon heute arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an ihrer Belastungsgrenze. Sie soll zwar bis 2019 jährlich 320 zusätzliche Stellen bekommen. Von den knapp 6900 aktuellen Planstellen der FKS sind allerdings 600 nicht besetzt. Doch auch mit 1600 zusätzlichen Stellen werden wir nicht die Kontrolldichte erreichen, wie sie in der Vergangenheit üblich war. Die Personaldecke ist schlicht zu gering. Und das öffnet Tür und Tor für Tricksereien, unbezahlte Mehrarbeit oder Scheinselbständigkeit. Auf diese Weise wird der gesetzliche Mindestlohn unterlaufen. Und das ist einfach nicht akzeptabel.

Ich habe auch nach den Dokumentationspflichten gefragt. Die Bundesregierung schreibt zu Recht, dass den Arbeitgebern „kein weiterer Aufwand“ dadurch entsteht, weil die Erfassung der Arbeitszeit ohnehin für eine ordnungsgemäße Buchführung und Lohnabrechnung nötig ist. Und weil Kontrollen ohne Zeiterfassung und Lohnerfassung nicht funktionieren, sind die Dokumentationspflichten nicht verhandelbar. Die große Koalition hat sich entschieden einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, jetzt muss dieser politische Wille auch konsequent durchgesetzt werden. Ein Mindestlohn nur auf dem Papier würde die Glaubwürdigkeit von Politik beschädigen.

 

Kleine Anfrage: Finanzkontrolle