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10.12.2023

Fraktionsbeschluss – Mindestlohnkommission reformieren!

Der politische Beschluss, den Mindestlohn 2022 auf 12 Euro anzuheben, war absolut richtig. Danach sollten die Entscheidungen über Anpassung der Lohnuntergrenze wieder von der Mindestlohnkommission getroffen werden. Diese Kommission hat aber beschlossen, den Mindestlohn bis 2025 auf lediglich 12,81 Euro zu erhöhen – das sind mickrige 41 Cent im Jahr. Diese marginale Erhöhung konnte nur zustande kommen, weil die Vorsitzende der Kommission und die Arbeitgeber die Gewerkschaften überstimmt haben. Das gab es bis dahin noch nie.

Bisher hat die Mindestlohnkommission immer so lange verhandelt, bis Konsens über die Höhe der Anpassung zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften bestand. Das ist gut und wichtig, denn so entsteht breite Akzeptanz. Jetzt aber wurden die Gewerkschaften überstimmt. Das zerstört Vertrauen. Mit dieser Entscheidung ist die Kommission ihrer hohen Verantwortung nicht gerecht geworden.

Auch die Höhe der Anpassung ist enttäuschend. Denn 81 Cent Lohnsteigerung in 2 Jahren führt angesichts der Inflation zu einer deutlichen Reallohnsenkung für Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Davon betroffen sind vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland.

Diese Entscheidung hat gezeigt, dass die Vorgaben und Kriterien im Mindestlohngesetz nicht ausreichen, um Erwerbsarmut zu verhindern. Wir Grüne haben deshalb konkrete Vorschläge zur Reform des Mindestlohngesetzes in der Fraktion beschlossen:

  • Um Armut effektiv zu verhindern, muss es eine Untergrenze des Mindestlohns geben. Diese soll bei 60 Prozent des mittleren Lohns von Vollzeitbeschäftigten liegen, wobei der Mindestlohn auch darüber hinaus steigen kann. Konkret wären das gerade 14 Euro.
  • Damit die Anpassungen der Preis- und Tariflohnentwicklung nicht zu stark nachlaufen, soll der Mindestlohn jährlich überprüft und angepasst werden.
  • Es darf nicht noch einmal vorkommen, dass eine Seite der Sozialpartner überstimmt wird. Daher braucht es ein faires Verfahren für Pattsituationen.

Fraktionsbeschluss: Reform der Mindestlohnkommission – Angemessene Mindestlöhne dauerhaft sicherstellen