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27.11.2014

Gericht urteilt zu Sonntagsarbeit: Ein gutes Signal für die Beschäftigten

Das Bundesverwaltungsgericht schützt die Rechte von Beschäftigten und lässt Sonntagsarbeit nur in besonderen Ausnahmefällen zu. Das ist richtig, denn die Beschäftigten haben ein Recht auf geregelte Erholungszeiten. Jetzt müssen die anderen Bundesländer nachziehen.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die Ausweitung der Sonntagsarbeit einzuschränken, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Die Entscheidung des Gerichts ist ein gutes Signal, denn es stellt den Schutz der Beschäftigten berechtigterweise in den Mittelpunkt. Das ist nötig, denn immerhin arbeiten mittlerweile fast 30 Prozent der Beschäftigten auch am Wochenende.

Arbeitsverdichtung und insbesondere entgrenzte Arbeitszeiten machen die Menschen krank. Das zeigen die jährlichen alarmierenden Zahlen der Krankenkassen. Beschäftigte brauchen die Möglichkeit, sich von ihrer Arbeit auch erholen zu können. Die Arbeit darf am Ende auch nicht komplett das Leben bestimmen. Die Beschäftigten benötigen Zeit für Familie und Freunde. Nur so kann der gesellschaftliche Zusammenhalt weiter bestehen. Es macht also Sinn, dass das Arbeitszeitgesetz Sonntagsarbeit grundsätzlich verbietet und nur in einem engen Rahmen Ausnahmen erlaubt. Es war somit dringend geboten, der Arbeit an Sonn- und Feiertagen Grenzen zu setzen.

Das Urteil stärkt nicht nur das Arbeitszeitgesetz. Es ist auch wegweisend für die anderen Bundesländer. Sie müssen jetzt ihre Regelungen prüfen und ebenfalls dafür sorgen, dass der Sonntagsschutz endlich wieder geschützt und eingehalten wird.

 

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