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03.07.2020

Gesetzentwurf zum Kohleausstieg – lang erwartet und dennoch Ziel verfehlt

Die Koalitionsfraktionen haben nun endlich einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt. Wir als Grüne haben seit jeher dafür gekämpft, konnten diesem Entwurf aber trotzdem nicht zustimmen. Denn wer den Ausstieg derart hinauszögert und den Klimaschutz dabei so vernachlässigt, kann es kaum ernst meinen. Die Klimakrise hätte wie die Corona-Krise bekämpft werden müssen. Das ist aber nicht der Fall.

Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis die Bundesregierung den finalen Bericht der Kohlekommission von 2019 in einen Gesetzentwurf überführt hat. Doch während der damalige Bericht der Kommission einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss darstellte, entfernt sich die Koalition mit ihrem Entwurf von dieser Übereinkunft. Das Gesetz ist an entscheidenden Stellen so aufgeweicht worden, dass zukünftige Regierungen Steine in den Weg gelegt werden, um die Ziele des Pariser Abkommens zu ermöglichen.

Viele Kraftwerke werden erst Ende der 2020er Jahr oder sogar erst 2038 stillgelegt, erst vor wenigen Wochen ist mit Datteln IV sogar ein neues Kohlekraftwerk ans Netz gegangen. Damit können wir unseren internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz überhaupt nicht nachkommen. Der Schutz des Hambacher Waldes wird im Gesetz nicht abgesichert und es können weiterhin Menschen für den Kohleabbau aus ihren Dörfern vertrieben werden. Und auch der Ausbau von Erneuerbaren Energien wird zu zögerlich vorangetrieben. Alles zusammen war dann zu viel. Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

Zugestimmt haben wir aber dem Strukturstärkungsgesetz. Wir kritisieren auch hier den zögerlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien und fordern die Stärkung der ökologischen Verkehrswende und die Forschung an wichtigen Zukunftsthemen. Gleichzeitig ist es aber ist wichtig, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen jetzt unterstützt werden, damit sie den Strukturwandel jetzt positiv gestalten können.