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03.07.2020

Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform: Nichts tun ist keine Lösung!

Seit November 2019 liegt dem Innenausschuss ein gemeinsamer Gesetzesentwurf von Grünen, der Linken und der FDP für eine Wahlrechtsreform vor, der die Verkleinerung des Parlaments auf seine reguläre Größe von 598 (statt derzeit 709) Abgeordneten fordert. Passiert ist seitdem nichts, denn der Entwurf wird durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen nicht zur Abstimmung freigegeben. Und was macht der Gegenvorschlag der Koalition? Er existiert nicht.

Am 3. Juli gab es das letzte Mal vor der parlamentarischen Sommerpause die Möglichkeit, im Bundestag darüber abzustimmen, ob das Parlament verkleinert werden soll oder nicht. Andernfalls könnte die Reform nicht mehr rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl umgesetzt werden – damit wäre das Problem für die Koalition ausgestanden, für das Parlament bliebe aber ein Schaden.

Da die Koalition unseren gemeinsamen Antrag seit Monaten blockiert, aber gleichzeitig keine eigene Lösung präsentiert, haben wir Grünen von unserem Recht Gebrauch gemacht und erneut eine Plenumsdebatte zu diesem Thema aufgesetzt. Alle Abgeordneten sollten darüber abstimmen, ob das Parlament nun endlich über den Gesetzentwurf entscheiden soll. Denn damit hätte sich die Koalition ehrlich machen und eindeutig bekennen müssen, ob sie das Parlament weiter wachsen lassen wollen oder nicht. Zwar konnte sich die Opposition wieder nicht durchsetzen, die Komplettverweigerung von CSU, CDU und SPD in dieser Sache wird jedoch immer peinlicher.