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23.07.2015

Gespräch mit Oberstaatsanwaltschaft

Mit einem Oberstaatsanwalt habe ich heute die Herausforderungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besprochen. Nachdem ich im Februar persönlich bei einer solchen Kontrolle dabei war, möchte ich das Thema weiter vorantreiben. Vor allem steht dabei die personelle Ausstattung im Vordergrund – aber auch Befugnisse der Kontrolleur_innen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiter haben wir uns über den §119 Betriebsverfassungsgesetz ausgetauscht. Betriebsratswahlen dürfen nicht behindert werden – dieser Paragraph wirkt aber nicht. Deshalb hatte ich viele Fragen. Es war ein wirklich interessantes Gespräch!