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21.12.2022

Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt beenden

Frauen haben das Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Gewalt und Belästigung. Festgeschrieben ist dieses Recht seit 2019 im ILO-Übereinkommen C190. Inzwischen haben 22 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter sind auch einige europäische Staaten wie Italien, Griechenland und Spanien. Es ist ein so wichtiges Signal, dass jetzt auch Deutschland das Übereinkommen ratifiziert und das Vertragsgesetz auf den Weg bringt.

Das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, das 2019 von der ILO verabschiedet wurde, ist ein Meilenstein. Es setzt erstmals internationale Standards, um sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Es ist an der Zeit, dass jetzt auch Deutschland das Vertragsgesetz auf den Weg bringt, um die Würde aller Menschen in der Arbeitswelt zu schützen.

Dem Übereinkommen liegt ein inklusiver und geschlechterorientierter Ansatz zugrunde, der Ursachen benennt. Es geht darum, Geschlechterstereotypen, verschiedene Formen von Diskriminierung und geschlechtsbasierte Machtverhältnisse zu bekämpfen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu beenden. Das Übereinkommen stellt klar, dass jede Person das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat. Es stellt auch klar, dass es dabei um Menschenrechte geht und dass Gewalt und Belästigung mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar sind.

Deutschland erfüllt bereits die Vorgaben des Übereinkommens, beispielsweise mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dennoch ist die Ratifizierung des Übereinkommens ein wichtiges Signal und Zeichen. Es wird die Arbeitsbedingungen insbesondere von Frauen verbessern. Das ist notwendig, denn Frauen sind unverhältnismäßig stark von geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung betroffen. Damit muss endlich Schluss sein.

PM Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt beenden