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21.02.2014

Grüner Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Vorratsspeicherung

Die Große Koalition beabsichtigt eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das ist gerade vor dem Hintergrund des Überwachungsskandals für uns nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Deshalb haben wir heute einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich von der verfassungsrechtlich höchst umstrittenen Vorratsdatenspeicherung und dem damit einhergehenden Generalverdacht gegenüber 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland endlich zu verabschieden.

In unserem Antrag verweisen wir auf unsere grundsätzlichen Bedenken bezüglich der anlasslosen Massenüberwachung der Bevölkerung. Zudem verweisen wir auf das auf europäischer Ebene anstehende Urteil und die hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts für die Wiedereinführung einer solchen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil bescheinigt, durch die unterschiedslose und verdachtsunabhängige Einbeziehung der Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in nie dagewesener Weise in unsere Grundrechte einzugreifen. Das Gericht hatte die Vorratsdatenspeicherung zwar für nicht völlig unzulässig erklärt, sie aber nur unter höchsten grundrechtlichen Anforderungen für zulässig befunden. Es warnte in seinem Urteil vor einem „diffusen Gefühl des Beobachtetseins“. Ein solches Gefühl, das sich durch die jüngsten Enthüllungen noch einmal verstärkt haben dürfte, ist Gift für jeden Rechtsstaat. In seinem Urteil mahnte das höchste deutsche Gereicht zudem an, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufzumachen.

Als Instrument des verdachts- und gefahrenunabhängigen, massenhaften Vorgehens gegen die Gesamtbevölkerung ist die Vorratsdatenspeicherung mit unserem bürgerrechtlichen Grundverständnis demokratisch-rechtstaatlicher Sicherheitsgewährleistung nicht vereinbar. Zudem gilt: Weder gibt es die von den Behörden stets behauptete, aber nie valide belegte Schutzlücke, die dieses grundrechtsbelastende Instrument erforderlich machen würde, noch gibt es bis heute hinreichende Belege ihrer Wirksamkeit, wie zuletzt die gescheiterte Evaluation der EU-Kommission gezeigt hat. In jedem Falle aber ist die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger völlig unverhältnismäßig. Für uns ist daher klar: Wir lehnen die Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten und einen Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin entschieden ab.

 

Antrag: Vorratsdatenspeicherung