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20.02.2020

Immer weniger branchenspezifische Mindestlohntarifverträge

Der gesetzliche Mindestlohn wird diskutiert, aber branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, nicht. Diese Branchenmindestlöhne, die für alle einer Branche gelten, gibt es nur noch in neun Branchen. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage. Eigentlich wollte die vorherige Bundesregierung mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz erreichen, dass die Zahl steigt. Damit ist sie aber gescheitert.

Werden branchenspezifische Mindestlohntarifverträge allgemein verbindlich erklärt, dann gelten diese Löhne für alle Betriebe dieser Branche – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Die Löhne gelten auch für Beschäftigte, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden. Das ist ein wichtiges Instrument. 2019 waren aber nur noch 9 Mindestlohntarifverträge allgemeinverbindlich – so wenig wie noch nie.

Die damalige Bundesregierung wollte mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz explizit die Tarifbindung stärken. Das hat aber in keiner Weise funktioniert. Im Gegenteil – wir haben noch weniger Branchenmindestlöhne, die für alle Betriebe der Branche gelten. Das ist ein Armutszeugnis. Das kurzfristige Zwischenhoch von 2015-2017 zeigt, dass diese Tarifverträge in dieser Zeit nur genutzt wurden, um in der Einführungsphase den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen. Das hätte die damalige Bundesregierung verhindern müssen.  

Eine Ursache für die sinkende Anzahl der Branchenmindestlöhne ist die Blockade-Möglichkeit der Spitzenorganisation der Arbeitgeber in den sogenannten Tarifausschüssen. Deshalb fordere ich schon lange, dass diese Veto-Option abgeschafft wird.

Antwort der Bundesregierung: Branchenmindestlöhne