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08.12.2012

Infostand – UN-Kinderrechtskonvention

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Im Rahmen unserer Initiative „Grün macht Kinderrechte GROSS“ informierte ich mit einem Infostand gemeinsam mit Nicole Müllerschön vom Verein Lillebror e.V. in Reutlingen über die UN-Kinderrechtskonvention. Im direkten Gespräch mit BürgerInnen stand der Artikel 26 zur sozialen Sicherheit und die Kinderarmut in Deutschland im Mittelpunkt.

Mit dem Verkauf von Schnitzbrot wurde Geld für den Verein gesammelt, der regional Kinder aus hilfebedürftigen Familien unterstützt und beispielsweise Klassenfahrten oder Museumsbesuche ermöglicht. Der Verein und wir Grünen haben eine gemeinsame Zielsetzung: Kein Kind darf in Armut aufwachsen.

Für mich gilt: Alle Kinder brauchen die Möglichkeit, sich gesund zu ernähren, sie brauchen Bücher und andere Materialien, um die Schule erfolgreich besuchen zu können und sie sollen mitmachen können, egal, ob beim Sport oder beim Musikunterricht. Deshalb ist es mir ein Anliegen, Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Eine mögliche Strategie ist die Kindergrundsicherung. Denn alle Kinder müssen uns gleich viel wert sein. Nur ein Leben ohne Armut bietet allen die gleichen Chancen.

Unsere Initiative – Grün macht Kinderrechte GROSS
Wir nehmen das 20jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention zum Anlass, mit der Aktionsreihe „Grün macht Kinderrecht GROSS“ einen Beitrag zur Umsetzung und Bekanntmachung der Kinderrechte zu leisten. Viele Grüne Bundestagsabgeordnete haben die Patenschaft für eines der UN-Kinderrechte übernommen – so auch ich. Und deshalb gab es viele unterschiedliche Aktionen der Patinnen und Paten zu den einzelnen Kinderrechten.

Warum?
Vor 20 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland in Kraft getreten. Wenn es um die Kinderrechte und die Kinderfreundlichkeit Deutschlands geht, gibt es aber auch nach 20 Jahren noch viel zu tun.

Kinderrechtskonvention nicht vollständig umgesetzt
Einige Beispiele zeigen, dass es bei der Umsetzung durchaus noch Handlungsbedarf gibt:

  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte – auch minderjährige Flüchtlingskinder, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt.
  • Die Konvention legt die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
  • Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II gilt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).
  • Auch die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zeigt, dass längstens nicht alle Kinderrechte umgesetzt sind.

In dieser Wahlperiode gab es in Sachen Kinderrechte viele Ankündigungen, aber wenig Taten.