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06.11.2019

Klare Grenzen bei Sanktionen

Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus ganzem Herzen. Und nachfolgende Sätze aus dem Urteil müssen bei der anstehenden Gesetzesänderung wegweisend sein. „Insbesondere die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert; sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu.“ „Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst ist. Das schließt Mitwirkungspflichten aus, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind.“

Nach dem Urteil ist klar, dass die derzeitige Ausgestaltung der Sanktionen in Teilen verfassungswidrig ist. Sanktionen sind zwar möglich, aber sie müssen „den strengen verfassungsrechtlichen Maßgaben“ entsprechen. Der Regelbedarf darf nicht mehr als 30 Prozent gemindert werden. Es darf keinen Automatismus geben. Die Jobcenter müssen vielmehr prüfen, ob die Sanktion zielführend ist und ob nicht außergewöhnliche Härten vorliegen. Einen starren Zeitraum von drei Monaten darf es auch nicht mehr geben.

Wir Grüne wollen weiterhin eine sanktionsfreie Garantiesicherung. Sanktionen sind menschenunwürdig und eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse. Wir wollen nicht Druck und Zwang, sondern eine Beratung auf Augenhöhe und individuelle Unterstützung entsprechend der Stärken und Schwächen der Menschen. Nur so werden für die Menschen, die lange arbeitslos sind, neue nachhaltige Perspektiven eröffnet. Dafür werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen.