Inhalt

28.05.2013

Kleine Anfrage: Abrufkräfte bei der Deutschen Post

Bei der Deutschen Post AG gibt es eine Gruppe von Beschäftigten, die wie andere Beschäftigte Briefe sortieren und zustellen oder Fahrzeuge beladen. Diese Beschäftigten arbeiten aber nur unregelmäßig, wenn Bedarf besteht. Es sind die sogenannten Abrufkräfte. Sie haben weder Planungs- noch Einkommenssicherheit.

Weil die Bundesrepublik Deutschland über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Aktionär der Deutschen Post AG ist, haben wir mit einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach den Abrufkräften befragt. Laut Deutscher Post wurden im Jahr 2012 insgesamt 9.000 Abrufkräfte eingestellt, davon rund die Hälfte erneut. Durchschnittlich wurden 1.900 Abrufkräfte im Jahr 2012 beschäftigt und zwar 1.200 in Teilzeit und 700 in Vollzeit, aber überwiegend befristet.

Die Abrufkräfte unterschreiben einmal jährlich einen Rahmenvertrag. Wenn die Post Arbeitskräfte benötigt, werden die Abrufkräfte benachrichtigt und müssen dann für jeden Einsatz einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Die Frage, wie viele Abrufkräfte täglich, wöchentlich oder monatlich einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen müssen, wurde uns leider nicht beantwortet.

Die Post verlagert ihr betriebswirtschaftliches Risiko auf die Abrufkräfte und setzt Abrufkräfte als Alternative zur Stammbelegschaft ein. Kurzfristige Beschäftigung sollte aber die Ausnahme sein und nicht die Regel. Damit werden flexible Beschäftigungsformen missbraucht.

Es gibt andere Möglichkeiten wie beispielsweise Arbeitszeitkonten, um schwankende Auftragslagen zu bewältigen. Die Deutsche Post sollte ihre Personalplanung besser am tatsächlichen Bedarf ausrichten und damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Die Menschen brauchen sichere Beschäftigungsverhältnisse für mehr Einkommens- und Planungssicherheit.

 

Kleine Anfrage

Pressebericht: Süddeutsche Zeitung