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18.02.2019

Kleine Anfrage: Bundesregierung unternimmt zu wenig gegen Arbeitsausbeutung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Polizei agieren bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung nebeneinander, statt zusammen zu arbeiten. Das hat meine Anfrage ergeben. So ist die FKS beispielsweise bei ihren Kontrollen in den Betrieben nah an ausbeuterischen Arbeitsbedingungen dran, aber sie darf nicht ermitteln. Das ist absurd. Arbeitsausbeutung muss identifiziert und konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Hier muss die Bundesregierung umdenken und unbedingt Handeln.

Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft gehen naturgemäß mit weiteren Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten einher, indem beispielsweise Mindestlöhne und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt werden. Damit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zwangsläufig mit Fällen von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft beschäftigt und eigentlich eine wichtige Ermittlungsbehörde. Dennoch darf die FKS aber mangels Zuständigkeit nicht selbst ermitteln.  Deshalb werden diese Delikte nach wie vor nicht gesondert, sondern nur unter „übrige Straftatbestände“ erfasst. Hier plant die Bundesregierung auch keine Änderung und das ist nicht nachvollziehbar. Denn die Folge ist, dass es bei der FKS nur eine rudimentäre Datenlage zu Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland gibt. Zudem fließen die Ermittlungsfälle aus dem Aufgabenbereich der FKS nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein, denn die IT-Systeme von FKS und Polizei sind nicht kompatibel. Auch hier plant die Bundesregierung „nach derzeitigem Stand“ keine Änderungen.

Mit solchen starren Zuständigkeiten funktioniert der Kampf gegen Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung nicht. Sie kann nur effektiv bekämpft werden, wenn alle, die etwas dazu beitragen können, auch tatsächlich zusammenarbeiten.

Das wäre dringend nötig, denn die Zahlen sind alarmierend: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geht davon aus, dass in der EU ca. 880.000 Personen von Zwangsarbeit betroffen sind, davon 610.000 (70 Prozent) zum Zweck der Arbeitsausbeutung und 270.000 zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Friedrich-Ebert-Stiftung, 2015). Ziel muss also sein, Arbeitsausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft zu identifizieren und zu verhindern.

Kleine Anfrage: Kontrollen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel