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29.04.2019

Kleine Anfrage zur Reform der Leiharbeit: Kaum Antworten - es fehlen die Daten

Vor zwei Jahren trat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Neu waren unter anderem Regelungen zu gleichen Bezahlung von Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaft und eine Höchstüberlassungsdauer. Ich habe in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach der Bilanz der Reform gefragt. Die Antwort war ernüchternd, denn die Bundesregierung ist nicht in der Lage eine Bilanz zu ziehen, weil zu den meisten Fragen gar keine Daten vorliegen.

Die Ziele der Reform waren ambitioniert. Die Bundesregierung stellte damals im Gesetz fest: „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören. Mit dem Gesetz sollte „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert und die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden. Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden.

Angesichts solcher großspurigen Ankündigungen wollte ich mit einer Kleinen Anfrage wissen, ob die Erwartungen auch eingetroffen sind. Deshalb habe ich viele dieser Ankündigungen abgefragt. Die Antworten waren ernüchternd, denn nur wenige Fragen konnten beantwortet werden. Der Bundesregierung fehlen dafür die Daten.

Beantworten konnte die Bundesregierung beispielsweise, dass 2017 von den Personen, die aus der Erwerbslosigkeit in Leiharbeit vermittelt wurden, nach 12 Monaten nur ein Drittel einen sozialversicherungspflichtigen Job außerhalb der Leiharbeit gefunden hatte (Frage 4). Das ist wenig.

Keine Zahlen gibt es dazu, wie viele Leiharbeitskräfte Equal Pay nach 9 Monaten erhalten haben (Fragen 6 und 7). Und auch zu der vielleicht wichtigsten Frage, wie viele Leiharbeitskräfte in die Stammbelegschaft übernommen wurden (Fragen 14, 15 und 16) hat die Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse.

Es bleibt also völlig offen, was die Reform der Leiharbeit 2017 bisher gebracht hat. Damit ist für mich dieses Thema aber nicht erledigt. Ich werde weiter am Thema dran bleiben.

Antwort der Bundesregierung: Reform der Leiharbeit