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14.12.2010

Kommentar: Bundesarbeitsgericht stoppt Lohndumping in der Leiharbeit

Heute hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Jetzt geht es darum, dass die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nacherhebt und die Leiharbeitskräfte, aber auch die Versichertengemeinschaft, vor der Verjährung dieser Ansprüche schützt.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht deutlich, dass für eine Pseudo-Tarifgemeinschaft, die die Interessen der Arbeitgeber und nicht die der Beschäftigten verfolgt, kein Platz in der deutschen Gewerkschaftslandschaft ist. Auf diese Entscheidung habe ich schon lange und ungeduldig gewartet.

Seit 2003 hat die so genannte „christliche“ Tarifgemeinschaft systematisch Arbeitsverträge mit Dumpinglöhnen für Leiharbeitskräfte abgeschlossen. Bis zu 280.00 Leiharbeitskräfte müssen Löhne hinnehmen, von denen sie nicht leben können. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt, dass der CGZP die erforderlichen Voraussetzungen fehlt. Die Vorgehensweise der CGZP ist ein Skandal und zugleich aber auch ein Armutszeugnis für die Unternehmen, die derartige Tarifverträge abgeschlossen haben, um die Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Kritikwürdig ist aber auch, dass die Deutsche Rentenversicherung abgewartet hat, bis das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, obwohl der Beschluss nach den beiden zuvor gefällten Urteilen absehbar war. Die Rentenversicherung hätte die Sozialversicherungsansprüche von vielen Leiharbeitskräfte sicherstellen und vor einer drohenden Verjährung schützen müssen. Jetzt haben nicht nur die Leiharbeitskräfte Nachteile. Auch die Versichertengemeinschaft aller Sozialkassen hat damit eine erhebliche Summe verloren, denn es geht jährlich um eine dreistellige Millionenhöhe.

Die Bundesregierung trägt hier eine Mitschuld. Sie hat die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung und hätte längst dafür sorgen können, dass die Rentenversicherung tätig wird. Jetzt nach dem Urteil des BAG muss die Rentenversicherung aber handeln. Sie muss Betriebsprüfungen machen und Sozialversicherungsbeiträge nacherheben, damit die Leiharbeitskräfte, aber auch die Versichertengemeinschaft, endlich zu ihrem Recht kommen.

Handeln ist aber auch notwendig, damit die Leiharbeitsunternehmen für das jahrelange Lohndumping die entsprechende Rechnung bekommen, denn die haben sie wahrlich verdient.

Die Bundestagsrede zum Thema.