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10.02.2010

Kommentar: BVerfG-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen

Wir Grünen fühlen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das derzeitige Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze willkürlich und intransparent und deswegen verfassungswidrig sei. Mehrere Familien mit Kindern hatten gegen die Höhe der Kinderregelsätze vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Wir sagen seit Jahren, dass die Regelsatzleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht bedarfsdeckend und Existenz sichernd sind. Von Hartz IV ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich. Deswegen muss die Bundesregierung sofort handeln und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie die Grünen und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigeständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Das bisherige System, nach dem Kinder und Jugendliche nur Abschläge der Regelsätze für Erwachsene erhalten, ist nicht sachgerecht. Babys brauchen Windeln, Kinder brauchen Schulhefte und wollen an Klassenfahrten teilnehmen. Kinder sind mehr als nur kleine Erwachsene. Die Wohlfahrtsverbände gehen davon aus, dass die Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für Jugendliche liegen müssen, wie eine Expertise aus dem Jahr 2009 gezeigt hat. Das bedeutet, dass die heutigen Regelsätze deutlich erhöht werden müssen.

Selbstkritisch müssen wir zugeben, dass wir unter Rot-Grün an der sogenannten Hartz-Reform beteiligt waren. Wir stehen nach wie vor zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, gestehen uns aber ein, dass bei der Reform auch viele Fehler gemacht wurden. Zu den Fehlleistungen gehört die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze. Deshalb wollen wir für die Ermittlung der künftigen Berechnungsgrundlage für die Regelsätze eine unabhängige Kommission mit Vertretern aus Fachwissenschaft, den Wohlfahrtsverbänden sowie von Sozial- und Jugendhilfe einrichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht sachfremde Überlegungen der Ermittlung des Regelsatzes zugrunde liegen. Ziel muss sein, dass die Regelsätze dem sozio-kulturellen Existenzminimum entsprechen und vor allem Bildungsausgaben ausreichend berücksichtigen.