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10.12.2013

Leiharbeit: Bundesarbeitsgericht spielt Ball zurück an die Politik

Wer als Leiharbeitskraft beschäftigt ist, hat auch bei „nicht vorübergehender“ Einsatzdauer keinen Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleihbetrieb. So hat heute das Bundesarbeitsgericht entschieden. Ich hatte mir etwas anderes gewünscht. Aber das Gericht hat Recht – gesetzliche Regelungen sind nicht Sache der Gerichte. Die Politik muss eindeutige Regelungen für die Leiharbeit auf den Weg bringen – zum Schutz der Beschäftigten.

Zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erklärt Beate Müller-Gemmeke, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

Nicht die Gerichte sondern die Politik ist für Gesetze verantwortlich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil zu Recht den Ball zurück an die Politik gespielt. Dem können wir nur zustimmen. Die Politik muss mit klaren und eindeutigen gesetzlichen Regelungen den Schutz der Beschäftigten in der Leiharbeit garantieren.

Die schwarz-gelbe Reform der Leiharbeit hat letztlich mehr Verwirrung als Rechtsklarheit gebracht. Dies zeigt sich auch an den verschiedenen Klagen und Urteilen der Gerichte. Die zukünftige Regierung muss endlich für Rechtsklarheit sorgen. Die Interpretationsspielräume und gesetzlichen Lücken bei der Leiharbeit müssen geschlossen werden. Dabei dürfen nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen, sondern vielmehr der Schutz der Leiharbeitskräfte.

Wir fordern Equal Pay ab dem ersten Tag. Und notwendig ist eine wirkungsvolle Definition, was unter „vorübergehender Leiharbeit“ zu verstehen ist. In der Praxis funktioniert das nur zusammen mit den Betriebsräten und in der Konsequenz durch mehr echte Mitbestimmung.

 

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