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03.07.2014

Mindestlöhne: Mogelpackung statt effektive Kontrollen

Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, dass der gesetzliche Mindestlohn wirkungsvoll kontrolliert werden kann. Das stimmt nicht. Die Kontrollinstitutionen müssen erst noch auf diese Mamut-Kontrollaufgabe vorbereitet werden.

Zu der Ankündigung von Arbeitsministerin Nahles, die Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Bundesarbeitsministerin Nahles täuscht die Öffentlichkeit. Sie suggeriert, dass der Personalnotstand der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit einem Handstreich behoben werden kann. Der von ihr angekündigte Aufbau um 1.600 zusätzliche Personalstellen wird aber viele Jahre dauern. Die Kontrollen von Mindestlöhnen sind aufgrund zu wenig Personal auch zukünftig weder ausreichend noch effektiv.

Spürbar mehr Personal gibt es für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit frühestens ab 2017. Das bestätigte auch die parlamentarische Staatssekretärin im Bundearbeitsministerium, Annette Kramme, gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Grund ist, dass die Bundesregierung die Weichen dafür zu spät gestellt hat. Die Ausbildungskapazitäten müssen stark erhöht werden, denn das Kontrollpersonal muss in einer zwei bis dreijährigen Ausbildungszeit auf die Kontrollaufgaben vorbereitet werden.

Die Bundesregierung muss endlich einen Plan auf den Tisch legen, wie sich das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schneller aufstocken lässt. Die Zeit drängt, denn der gesetzliche Mindestlohn kommt schon 2015. Es darf nicht sein, dass die Kontrollen von branchenspezifischen Mindestlöhnen ab 2015 zugunsten des gesetzlichen Mindestlohns vernachlässigt werden.

 

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