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09.10.2023

Öffentliche Anhörung: Arbeitszeitdokumentation

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In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Thema Arbeitszeitdokumentation beschäftigt. Dabei ging es nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr um das „ob“, sondern nur noch um das „wie“. Und doch spricht die Union in einem Antrag  von „Ermessen“ und Ausnahmen. Und sie fordert zudem mehr flexibles Arbeiten und meint damit, dass die Höchstarbeitszeit von 8-Stunden pro Tag abgeschafft und stattdessen wöchentliche Höchstarbeitszeiten eingeführt werden. Das lehnen wir ab, denn hier geht es zentral um Gesundheitsschutz.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist wichtig und dem werden wir nur gerecht, wenn die Arbeitszeit vollständig erfasst wird. Denn es ist durch vielfache Studien erwiesen, dass zu lange Arbeitszeiten einen negativen Einfluss auf die psychische und körperliche Gesundheit der Beschäftigten haben. Auch das Unfallrisiko steigt nach einer Arbeitszeit von über acht Stunden erheblich. Vor diesem Hintergrund betonte die von mir geladene Sachverständige Prof. Dr. Christiane Brors von der Universität Oldenburg, wie wichtig eine taggenaue, elektronische und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung ist. Wichtig war auch, dass sie klargestellt hat, dass sich die Dokumentation der Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit keinesfalls ausschließen, wie es auch in der Anhörung wieder behauptet wurde. Denn es werden zwar die Arbeitsstunden dokumentiert, aber wann gearbeitet wird, das können die Beschäftigten bei Vertrauensarbeitszeit  – wie heute auch – selber entscheiden. Wobei auch heute bei der Vertrauensarbeitszeit das Arbeitszeitgesetz mit seinen Grenzen eingehalten werden muss.

Die Anhörung war interessant. Jetzt wird es Zeit, dass wir das EuGH-Urteil umsetzen und gesetzlich klarstellen, wie die Arbeitszeit dokumentiert werden muss. Wir warten auf den Gesetzentwurf.

Die Videoaufzeichnung zur Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags verfügbar.