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06.11.2023

Öffentliche Anhörung: digitale Betriebsratsarbeit

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In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Digitalisierung der betrieblichen Mitbestimmung beschäftigt. Diese Debatte im Ausschuss war gut und wichtig. Denn es wurde klar, dass die Digitalisierung notwendig ist, Chancen bietet, aber nur wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus wurde deutlich: Die Mitbestimmung braucht insgesamt ein Update in Form von mehr Mitbestimmungsrechten.   

Ich hatte Christian Burtchen als Sachverständigen eingeladen. Er ist Teil der Berliner Tech Workers Coalition, einer Basisbewegung von Arbeiter:innen im Technologiesektor. Er betonte, dass ein vorrangig analoges Arbeiten Betriebsräte in manchen Unternehmen vor Probleme stellt und Mehrarbeit bedeutet. Außerdem sei die Hürde für manche Beschäftigte mit Kindern oder pflegenden Angehörigen hoch, zu analogen Sitzungen anzureisen.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Betriebsräte künftig selbst darüber entscheiden sollen, wie sie arbeiten. Christian Burtchen unterstützt das. Denn die  Betriebsräte wissen, welche Form der Betriebsratsarbeit im Unternehmen passt – analog, hybrid oder digital. Wichtig ist aber, dass es keinen Zwang zum rein digitalen Arbeiten aus Kostengründen geben darf. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die notwendige technische Ausstattung vom Unternehmen gestellt wird und bei Bedarf passende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.  

In der Anhörung wurde auch angesprochen, dass es mehr Mitbestimmungsrechte geben muss – beispielsweise beim mobilen Arbeiten, aber auch zur Verbesserung des Klimaschutzes im Betrieb. Außerdem sind durch sich wandelnde Unternehmens- und Führungsstrukturen und durch die Globalisierung Unklarheiten über den klassischen Betriebsbegriff entstanden. Auch hier muss  mehr Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden.