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20.09.2023

Öffentliche Anhörung: Mehr Mitbestimmung im Betrieb

Zu viele Beschäftigte haben keinen Betriebsrat, der ihre Interessen im Betrieb vertritt. Deshalb ist es gut, dass sich der Ausschuss für Arbeit & Soziales in einer öffentlichen Anhörung erneut damit befasst hat, wie die betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden kann. Auch ich habe wieder konkrete Vorschläge gemacht.

Die Mitbestimmung muss unbedingt gestärkt werden. Ich bin davon überzeugt, dass gerade in Transformationsprozessen die Mitbestimmung elementar ist, denn die Unternehmen können den Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft nur gemeinsam mit ihren Beschäftigten und mit den Betriebsräten bewältigen. In der Anhörung habe ich  of allem für ein Mitbestimmungsrecht zur Verbesserung der betrieblichen Klimabilanz und für neue Regelungen beim Betriebsbegriff geworben. Denn es ist wichtig, dass auch in neuen Formen von „Betrieben“, wie der Plattformökonomie, alle Beschäftigten mitbestimmen können. Befragt habe ich dazu vor allem den Rechtsanwalt Nils Kummert. Er bestätigte auch aus seiner anwaltlichen Praxis bei der Unterstützung von Betriebsräten heraus, wie wichtig beides ist. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Auch diese Anhörung hat wieder einmal gezeigt, dass es viele gute Ideen dazu gibt, wie das gelingen kann.

Die Videoaufzeichnung zur Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags verfügbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-pa-arbeit-mitbestimmung-965026