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02.11.2020

Öffentliche Anhörung: Update für die Mitbestimmung

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Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales hat sich mit der betrieblichen Mitbestimmung beschäftigt und dabei u.a. unseren grünen Antrag „Update für die Mitbestimmung“ beurteilt. Darin fordern wir eine ganze Reihe von Änderungen, um die Rechte von Betriebs- und Personalräten an die digitale Arbeitswelt anzupassen. Als Sachverständiger hatten wir Dr. Thomas Klebe (Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht) eingeladen. Wie viele andere Sachverständige ließ er sich pandemiebedingt aus dem Homeoffice zuschalten.

Dr. Thomas Klebe begrüßte unseren Antrag sehr und unterstrich, dass die letzte große Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972 war – damals gab es weder Internet noch nennenswert Arbeitslosigkeit. Auch er hält ein Update für die Mitbestimmung für dringend erforderlich. Im Übrigen bestätigten die meisten der Sachverständigen, dass Handlungsbedarf bei der Mitbestimmung bestehe. Nur die Vertreter:innen der Arbeitgeberverbände gaben bei fast jedem Punkt monoton zu Protokoll, dass ihrer Meinung nach kein Änderungsbedarf am Betriebsverfassungsgesetz bestehe.

Mein Antrag basiert darauf, dass sich die Arbeitswelt stark wandelt und digitaler wird. Deshalb ist es jetzt Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung. Denn nur mit starken Personal- und Betriebsräten können die Risiken der Digitalisierung minimiert und gleichzeitig die Chancen besser genutzt werden. Durch die Digitalisierung werden sich viele Tätigkeiten verändern. Deshalb ist ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Weiterbildung und qualitativen Personalplanung dringend notwendig. Gleichzeitig muss der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte gestärkt werden. Beim Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz mit Auswirkung auf die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten müssen die Personal- und Betriebsräte verbindlich beteiligt werden, denn optimal vernetzte Prozesse dürfen nicht zu optimal überwachten Beschäftigten führen. Schließlich kann die Arbeit durch den digitalen Wandel auch mehr entgrenzen. Psychische Belastungen können zunehmen. Deshalb muss die Mitbestimmung bei den Themen Erreichbarkeit, Menge der Arbeit und mobiles Arbeiten gestärkt werden. Die betriebliche Mitbestimmung muss angepasst werden, denn von der Digitalisierung sollen alle profitieren – die Wirtschaft und auch die Beschäftigten.

Stellungnahme: Dr. Thomas Klebe

Antrag: Update für die Mitbestimmung