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07.11.2022

Öffentliche Anhörung zur Unternehmensmitbestimmung

In den europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Formen der Unternehmensmitbestimmung. Dabei geht es darum, dass Beschäftigte im Aufsichtsrat vertreten sind, um die Geschäftsführung der Unternehmen kontrollieren zu können. Und diese Unternehmensmitbestimmung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden und deshalb ist es gut, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die die Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen regelt. Und diese Richtlinie setzen wir gerade in nationales Recht um und hatten dazu eine öffentliche Anhörung.

In der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ging es um die gesetzlichen Grundlagen, wenn ausländische Unternehmen ihren Firmensitz nach Deutschland verlegen – sogenannte „Herein-Umwandlung“. Dieses Gesetz begleite ich als grüne Berichterstatterin. Der umgekehrte Fall – die „Heraus-Umwandlung“ – wird mit einem anderen Gesetz aus dem Bundesjustizministerium geregelt.

Die Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben in großer Übereinstimmung bestätigt, dass der Gesetzentwurf zum Schutz der Mitbestimmung bei der „Herein-Umwandlung“ nach Deutschland sehr gut gelungen ist. Mit dem Gesetz schaffen wir einen festen Bestandsschutz für die Mitbestimmung. so wird gewährleistet, dass mindestens die gleiche Mit-bestimmung im neuen Unternehmen erhalten bleibt,  wenn Unternehmen ihren Firmensitz nach Deutschland verlagern. Für mich wichtig war auch, dass Gewerkschaften im Gesetz starke Informationsrechte bekommen haben. Auch das proaktive Betrachten der Schwellenwerte durch die „Vier-Fünftel-Regelung“ wurde als gut empfunden, weil damit verhindert wird, dass Unternehmen den Firmensitz in ein Land mit höheren Schwellenwerten verlegen. Und auch an das Scheitern der Verhandlungen ist gedacht, denn dann gilt eine Auffanglösung.

Das Gesetz ist also gut. So wird die Mitbestimmung  effektiv geschützt. Das ist wichtig, denn das schafft – trotz Veränderung – bei den Beschäftigten Vertrauen.